24.09.2009 - 8 Ablösung eines Kommunaldarlehens
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 24.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl hat 1994 ein Modernisierungsdarlehen für das Objekt Breite Straße 7-9 in Upahl über ursprünglich 192.000 DM (entspricht 98.168,05 Euro) aufgenommen. Der Zinssatz beträgt aktuell 2,00 %. Nach 5 tilgungsfreien Jahren und zwei Jahren mit einer Tilgung von 1% beträgt der aktuelle Tilgungssatz 2%. Gemäß Darlehensvertrag kann das LFI den Zins- und Tilgungssatz ab 30.09.2009 bis zur kapitalmarktüblichen Höhe anheben. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen, dessen Restschuld zum 30.09.2009 insgesamt 71.157,42 Euro betragen wird.
Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Haushaltserlass 2009 vom 25.11.2008 die Kommunen angewiesen, zusätzlich ausgereichte Schlüsselzuweisungen zur Sondertilgung von Krediten einzusetzen.
Die Gemeindevertretung hat bereits Ende 2008 empfohlen, über den Haushalt 2009 das Darlehen aus dem Rücklagenbestand vollständig abzulösen. Nach Auskunft des LFI ist eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
Die Zinskonditionen für Kommunaldarlehen dieser Größenordnung liegen aktuell bei ca. 4,5%. Die Zinsersparnis bei Anpassung der Annuität und einer Verkürzung der Restlaufzeit auf 10 Jahre beträgt bei Ablösung rund 18.800 Euro. Eine Tagegeldanlage des in gleicher Höhe in der Rücklage befindlichen Betrages von 71.150 Euro (unter Berücksichtigung, dass hieraus gemäß Tilgungsplan die planmäßige Tilgung zu leisten wäre) würde nach aktuellen Konditionen (ca. 1,2%) über die Restlaufzeit des Darlehens ca. 5.000 Euro bringen. Demnach verbleibt der Gemeinde, wenn sie das Geld aus der Rücklage zur Ablösung verwendet, ein Vorteil von ca. 13.800 Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten des LFI (0,5%) von ca. 2.000 Euro.
Die Ablösung wurde bereits im Haushaltsplan 2009 (Haushaltsstelle 9100.9710) berücksichtigt, die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Schlüsseleinnahmen, die in der Rücklage angespart wurden und zu diesem Zwecke zu verwenden sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ablösung Darlehens Nr. 5001500901 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 71.157,42 Euro zum 30.09.2009.