09.07.2009 - 11 Wahl eines weiteren Mitgliedes in den Amtsaussc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht der Amtsausschuss aus den zehn Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Nach Abs. 2 entsenden Gemeinden über 500 – 1.000 Einwohner ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung wählt in offener Abstimmung aus ihrer Mitte Herrn Ralf Broose als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1