09.07.2009 - 3 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß §§ 44, 71 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) hat die neue Vertretung über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche gem. §§ 43, 70 KWG M-V zu beschließen. Im Rahmen der Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses lagen für die Gemeinde Upahl keine Einsprüche für die Gültigkeit der Wahl vor.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt:

 

  1. die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl für gültig zu erklären,
  2. die Wahl des gewählten Bewerbers für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Upahl für gültig zu erklären.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0