09.07.2009 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert den TOP und beantwortet anfallende Fragen.

 

Durch den Anschluss der Zufahrt McDonald’s wird die Einmündung zu einem vierarmigen Knotenpunkt. Der geplante Knoten soll mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden.

Herr Stahlhut erkundigt sich, warum man sich nicht für einen Kreisverkehr entschieden hat.

Herr Mahnel teilt mit, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Vorschlag eines Kreisverkehrs verworfen wurde. Die Herstellungskosten sind teurer, sodass man sich letztlich für eine 4-armige Kreuzung mit Lichtsignalanlage entschieden hat.

Herr Broose äußert seine Bedenken hinsichtlich hohem Verkehrsaufkommen und langen Wartezeiten in der Saison.

 

Herr Mahnel bietet der Gemeindevertretung an, eine schriftliche Aussage vom Straßenbauamt abzufordern, warum ein Kreisverkehr hier nicht funktioniert.

 

Sievershäger Weg, Flur 1/76 wird von Herrn Stahlhut als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt (Hecke). Dies wird als vorzugsweise Variante überprüft, so Herr Mahnel.

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Upahl für das Gebiet „McDonald’s – Restaurant“.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass

-          Schalluntersuchung,

-          Verkehrstechnische Untersuchung,

-          Artenschutzbericht und

-          sonstige umweltrelevante Stellungnahmen und Erhebungen, insbesondere Stellungnahmen zum Naturschutz, zu wasserwirtschaftlichen Belangen und zum Immissionsschutz

öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen.

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
  2. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Upahl deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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