07.12.2021 - 7 Aufnahme eines KfW-Darlehens

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert und begründet die vorgeschlagene Kreditaufnahme. Zu den aktuellen Zinssätzen wird informiert.

 

(Herr Staben erscheint – 19.00 Uhr.)

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 330.000 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Zinsbindung von 20 Jahren zur Finanzierung der Kommunalhalle in Börzow.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

In der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Stepenitztal wurden Kredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 280.000 Euro und in der Haushaltssatzung 2021 in Höhe von 378.000 Euro zur Finanzierung der Eigenanteile der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen festgesetzt. Die Kreditgenehmigung wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde ohne Vorbehalt der Einzelkreditaufnahme gemäß § 52 Abs. 4 KV M-V mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 am 25.06.2020 bzw. der Genehigung der Haushaltssatzung 2021 am 11.02.2021 erteilt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung (also für 2020 mindestens bis 31.12.2021; für 2021 mindestens bis 31.12.2022).

 

Die bisher geleisteten Auszahlungen für den Neubau der Kommunalhalle belaufen sich auf 322.988 Euro, in Kürze sollen noch einmal 87.458 Euro geleistet werden.

Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß Hauptsatzung bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes ab einer Höhe von 50.000 Euro.

 

Derzeit bietet die KfW den günstigsten Zinssatz an. Dieser wird tagesaktuell bekanntgegeben. Bei einer Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit ist der Zinsbetrag fest kalkulierbar. Die insgesamt über die gesamte Laufzeit zu zahlenden Zinsen bei einer Festschreibung von 20 Jahren (aktueller Zinssatz per 25.11.2021 0,46%) betragen 17.545,90 Euro. Um die jährliche Belastung für den Haushalt möglichst gering zu halten und den Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht weiter zu gefährden, wird seitens der Kämmerei die Variante mit 20 Jahren Laufzeit und 20 Jahren Zinsbindung bei 3 tilgungsfreien Jahren empfohlen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3052&TOLFDNR=1003904&selfaction=print