09.03.2021 - 7 Rechtsaufsichtliche Anordnung der unteren Recht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

In der Genehmigung der Haushaltssatzung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 11.02.2021 für die Gemeinde Stepenitztal wird gemäß § 82 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V angeordnet, dass haushaltswirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, die im Ergebnishaushalt 2021 zur einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 13.000 Euro führen. Für die Erreichung dieser Anordnung sollen die Mehrerträge aus dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 13.000 Euro verwendet werden, die in der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht veranschlagt waren. Diese Mehreinnahmen dürfen ausschließlich zur Reduzierung des Defizits und nicht anderweitig verwendet werden.    

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, Mehrerträge/Mehreinzahlungen im Sachkonto 61100.41111 Schlüsselzuweisung in Höhe von 13.000 Euro zur Verbesserung des Jahresergebnisses und zur Verbesserung des laufenden Saldos der Ein- und Auszahlungen zu verwenden. Diese Mittel stehen nicht zur Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Verfügung. Sie kommt somit der von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angeordneten Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 13.000 Euro nach.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3046&TOLFDNR=43048&selfaction=print