26.05.2009 - 15.2 Gestaltungskonzept für das Windeignungsgebiet G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 26.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Beschlussvorschlag zum Gestaltungskonzept wird zugleich mit dem Antrag der CDU-Fraktion (TOP 15.3) diskutiert.
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat mit Beschluss vom 24.05.2006 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ beschlossen (Beschluss-Nr. 31-03/06). Für das Gebiet des Bebauungsplanes gilt mit Ablauf des 24.06.2008 erneut eine Veränderungssperre. Im Rahmen Aufstellungsverfahrens wurden weiterhin folgende Beschlüsse gefasst:
Billigung des Vorentwurfs mit Beschluss vom 26.04.2007 (Beschluss-Nr. 14-03/07)
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 01.11.2007 (Beschluss-Nr. 45-07/07)
Seit Mitte letzten Jahres haben sich wesentliche Rahmenbedingungen der bis dahin von der Gemeindevertretung u.a. mit Beschluss formulierten städtebaulichen Zielstellung des Bebauungsplans allein dadurch geändert, dass entgegen dieser Zielstellungen der Gemeinde im Geltungsbereich eine zusätzliche Anlage außerhalb der bis dahin ausgewiesenen Anlagenstandorte errichtet wurde.
Eine Überarbeitung des Entwurfs wird demnach unerlässlich, wenn die Entwicklung eines Bebauungsplans weiter verfolgt werden soll.
Aufgrund der Besonderheiten von Windeignungsgebieten sind für gemeindliche Bebauungspläne stark eingeschränkte Spielräume zu beachten. Insbesondere sei auf das Optimierungsgebot zugunsten der Windenergienutzung und die diesbezüglichen Rechtsprechungen des OVG Greifswald im Zusammenhang mit Bebauungsplänen in Windeignungsräumen verwiesen. Die aktuelle Rechtsprechung hat zudem in den bisherigen o.g. städtebaulichen Planungen nicht die notwendige Beachtung finden können und sind nunmehr einzuarbeiten. Es sei nur beispielhaft darauf verwiesen, dass u.a. der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung und des Umweltministeriums „Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern“ (WKA-Hinweise M-V) vom 20. Oktober 2004 wohl nicht mehr ohne weiteres anwendbar ist.
Aktuell vertritt die oberste Landesplanungsbehörde die Auffassung, dass Bebauungspläne wohl nicht sinnvoll entwickelt werden können und hat diese Rechtsauffassung in mehreren Informationsveranstaltungen in jüngster Zeit vertreten. Das OVG Greifswald und das Bundesverwaltungsgericht haben diese Rechtsauffassung bisher nicht in dieser Grundsätzlichkeit bestätigt.
Das vorliegende Gestaltungskonzept ist das Ergebnis der im Anschluss an die geänderten Rahmenbedingungen mit der nunmehr auf dem Flurstück 69/4 der Flur 1 Gemarkung Stofferstorf errichteten WEA erfolgten Beratungen in den Bauausschüssen am 06.04.2009, 20.04.2009 und 18.05.2009. Der Bauausschuss empfiehlt, den Bebauungsplan in seinem bisherigem Geltungsbereich weiter zu führen und Standorte, wie sie das beiliegende Gestaltungskonzept zeigen, auszuweisen sowie für alle WEA eine Höhenbegrenzung auf unter 100 m festzulegen, um eine Immissionsminderung zu erreichen.
Das Konzept ist zudem ein Abwägungsergebnis der Beratungen mit den potenziellen Investoren, deren vorgetragenen Vorstellungen jedoch teilweise sehr deutlich von dem Konzept abwichen.
Hinweis: Dies ist kein Entwurfsbeschluss in unmittelbarer Vorbereitung einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung! Wesentliche Inhalte und Unterlagen eines hierfür geeigneten Entwurfs wie z.B. Schallgutachten liegen diesem Gestaltungskonzept nicht zugrunde. Dieses Gestaltungskonzept soll vielmehr als Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit Beteiligten dienen und erreichen, einen möglichst einhelligen Kompromiss zur weiteren Vorbereitung, der eigentlichen Bebauung und nicht zuletzt der Erschließung innerhalb des Windeignungsgebietes mit den Beteiligten zu erzielen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das beiliegende Gestaltungskonzept für das Windeignungsgebiet Gägelow im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 "Windpark am Krähenberg" und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen.
Namentliche Abstimmung wird beantragt.
Herr Andersen ja
Herr Haroske ja
Herr Hünemörder Ausschluss nach § 24 KV MV
Herr Kolz ja
Frau Küssner ja
Herr Litzner nein
Frau Oldenburg ja
Herr Taflo ja
Frau van Riesen ja
Herr Wandel ja