21.01.2021 - 11 Diskussion und Beschluss "Aufnahme eines Kredit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 21.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Testorf-Steinfort für diese Maßnahme einen Kredit braucht. Er weist darauf hin, dass die Entscheidung zu dieser Angelegenheit letztlich die Stadtvertretung Grevesmühlen treffen wird, wenn die Gemeinde Testorf-Steinfort diesen Kredit aufnehmen will.
Frau Lenschow erläutert den rechtlichen Rahmen bei einer Kreditaufnahme bei der Stadt Grevesmühlen. Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt für einen Großteil der Mittel Strafzinsen an die Bank zahlt und diese bei Kreditvergabe an die Gemeinde Testorf-Steinfort für diesen Teilbetrag nicht zahlen müsste. Derzeit werden die Gelder der Stadt aber angespart, um in den kommenden Jahren die geplanten städtischen Investitionsvorhaben, u. a. den Schulcampus (Gesamtvolumen 37 Mio. €) zu finanzieren. Soweit die Stadt einen Teil dieser Mittel an eine Gemeinde verliehen hat, müsste sie in dieser Größenordnung selbst zusätzliche Kredite aufnehmen. Dies ist nicht zulässig. Daher verweist Frau Lenschow auf die Aufnahme eines Kassenkredites, der mit dem heute beschlossenen Haushaltsplan abgedeckt und mit der Rechtsaufsicht im Vorfeld abgestimmt wurde.
Herr Vitense erkundigt sich, ob die Gemeinde Testorf-Steinfort einfach so einen Kassenkredit in Anspruch nehmen darf, ohne dass jemand zustimmen muss. Andererseits braucht die Stadt, solange wie der Kredit in Anspruch genommen wird, keine Strafzinsen zahlen. Herr Vitense weist darauf hin, dass die Kosten für den Schulcampus vollständig über die Schulumlage auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden.
Frau Lenschow führt aus, dass der Schulcampus finanziert und bezahlt werden muss. Die Schulumlage wird lediglich einen Teil der Kosten abfangen, den Rest trägt die Stadt für ihre eigenen Schüler. Diese Kosten kommen zudem erst über einen Zeitraum von 30 Jahren wieder rein.
Der Bürgermeister bittet die Gemeindevertretung, der Aufnahme eines Kredites von der Stadt Grevesmühlen zuzustimmen. Die Entscheidung wird dann die Stadtvertretung treffen.
Frau Lenschow informiert, dass ein Nachtragshaushalt aufzustellen ist, sollte es zu einem Darlehensvertrag kommen.
Sachverhalt:
Der Bürgermeister hat um eine Beratung zu diesem Thema gebeten und beigefügte Anlagen eingereicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt einer Kreditaufnahme bei der Stadt Grevesmühlen zur Finanzierung der Erschließung des B-Planes Nr. 3 „Am Gutshof Testorf“ zu, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
- davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |
Herr Vitense zu einem benötigten Erwerb eines Grundstücks in der Ortslage Wüstenmark in einer Größenordnung von 102 m² von Herrn Jück-Stock. Die Gemeinde braucht dieses Grundstück, um in Wüstenmark die Buswendeschleife fertigzustellen. Das gesamte Grundstück ist 800 m² groß. Die Existenz dieses Grundstückes war bei den Eigentümern in Vergessenheit geraten.
Der Eigentümer ist gewillt, die erforderliche Fläche zu verkaufen, möchte aber das Geld noch vor der Beurkundung erhalten. Der Bürgermeister hat zugesagt, diese Aussage an die Gemeindevertretung und auch Verwaltung zu übermitteln.
Grund für dieses Vorgehen wäre die Tatsache, dass Privatpersonen nur 3 Grundstücke jährlich veräußern sollten, alles Weitere läuft dann unter gewerblicher Veräußerung über das Finanzamt.
Die Gemeindevertretung kann diesbezüglich dem Bürgermeister die Zustimmung nur vorbehaltlich der rechtlichen Erlaubnis erteilen.
Frau Lenschow überprüft die rechtlichen Bedingungen und macht den Vorschlag, einen Abschlag von 90 % zu zahlen. Die restlichen 10 % werden nach Vermessung und Beurkundung gezahlt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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331,4 kB
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(wie Dokument)
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497,9 kB
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