08.02.2021 - 8 Grundsatzbeschluss über die Anwendung des Geset...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 08.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister macht ein paar einleitende Worte zur Thematik und erläutert die
einzelnen Möglichkeiten. Hierbei erinnert Herr Prahler, dass er im Vorwege das betreffende Gesetz an alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter per Mail versendet hat und gemäß Ankündigung diese Beschlussvorlage als Dringlichkeitsvorlage vorbereitet hat. Sie liegt allen Mitgliedern ausgedruckt vor.
Herr Schiffner meldet sich zu Wort und geht darauf ein, dass auch die Möglichkeit einer
hybriden Sitzung geschaffen werden sollte, um auch im Falle einer Quarantäne teilnehmen
zu können. Er beantragt die Aufnahme von hybriden Sitzungen und die Streichung der
Übertragung auf den Hauptausschuss.
Der Bürgermeister verdeutlicht, dass das Gesetz vorsieht, dann die Sitzung als
Videokonferenz einzuladen. Die Technik muss dann für die gesamte Öffentlichkeit
vorgehalten werden. Mit der Ladung muss feststehen, ob diese als Präsenzsitzung oder als
Videokonferenz stattfindet.
Herr Baetke berichtet von der Vorgehensweise der Gemeinde Selmsdorf und spricht sich für
den Antrag von Herrn Schiffner aus.
Herr Krohn merkt an, dass der Gesetzgeber keine andere Möglichkeit zulässt. Wenn als
Videokonferenz geladen wird, ist die hybride Sitzung ja vorhanden. Ein Beschluss ist aus
seiner Sicht nicht notwendig. Er befürwortet außerdem die Übertragung auf den
Hauptausschuss.
Der Bürgermeister erläutert nochmals die rechtliche Situation. Eine hybride Sitzung ist als
Videokonferenz anzusehen. Die Sitzung muss dann also als Videokonferenz geladen
werden und die Technik vorgehalten werden.
Herr Baetke spricht sich wiederholt für den Antrag aus. Hier sollte unter Punkt I, 2. das Wort
oder gestrichen und durch ein und ersetzt werden.
Frau Strübing spricht sich dagegen aus, da bei Krankheit eines Kommunalpolitikers auch
keine Videokonferenz anberaumt wird.
Herr Schiffner vertritt die Auffassung, die Regelungen so zu gestalten, dass jeder die
Möglichkeit zur Teilnahme hat.
Frau Münter stellt in Frage, ob die Sitzungen dann so gestaltet werden, dass eine
Teilnahme egal von welchem Ort aus, z. B. auch im Urlaub, möglich ist.
Herr Schulz stellt den Antrag auf kurze Unterbrechung zur Abstimmung der Fraktionen.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Nach der Pause stellt Herr Baetke für die SPD-Fraktion die zwei folgenden Änderungsanträge: 1. Der Beschlussvorschlag zu I. wird in Ziffer 2. im ersten Satz vor dem Wort „oder“ um das Wort "und/" ergänzt. 2. Der Beschlussvorschlag zu II. ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis zum 1. Änderungsantrag zu I. Ziffer 2. „und/oder“:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 25 |
- davon anwesend: | 24 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zum 2. Änderungsantrag: „II. zu streichen“:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 25 |
- davon anwesend: | 24 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 14 |
Enthaltungen: | 0 |
Sachverhalt:
Am 28. Januar 2021 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das beiliegende Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie beschlossen. Nach dessen § 2 haben die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nun verschiedene Möglichkeiten, bis zum 31.12.2021 aus Gründen des Infektionsschutzes von organisationsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung abzuweichen. Ob und von welchen dieser Möglichkeiten wann Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet die Stadtvertretung.
Das Gesetz und die Hinweise des zuständigen Ministeriums sind vorher an alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter versendet worden.
Umlaufbeschlüsse bedürfen in dem jeweiligen Einzelfall der 100%igen Zustimmung aller Mitglieder des Gremiums. Insofern erscheint die erfolgreiche Durchführung in der Regel fraglich. Es ist vielmehr zu erwarten, dass letztlich Abstimmungen nachgeholt werden müssen, was erheblichen Mehraufwand mit sich bringen würde.
Der Beschluss zu II. bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Stadtvertretung.
Um die Handlungsfähigkeit der Stadtvertretung auch bei einem kritischen Infektions-geschehen im Landkreis Nordwestmecklenburg und/oder in der Stadt Grevesmühlen abzusichern, bis die Corona-Pandemie überwunden ist, erlaubt die Beschlussfassung über diesen Beratungsgegenstand keinen Aufschub. Insbesondere gilt es vor dem Hintergrund einer kaum zu prognostizierenden Entwicklung der Infektionszahlen, die Gesundheit der Mitglieder der Stadtvertretung sowie der Einwohnerinnen und Einwohner Grevesmühlens zu schützen. Ein früheres Ausreichen dieser Beschlussvorlage war nicht möglich, weil das zu Grunde liegende Gesetz erst am 28. Januar 2021 veröffentlicht wurde.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung beschließt, das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
- Umlaufbeschlüsse sind grundsätzlich zu vermeiden. In Notfällen werden die Stadtpräsidentin und die Vorsitzenden der Ausschüsse der Stadt Grevesmühlen ermächtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Infektions- und Gesetzeslage von diesem Grundsatz abzuweichen.
- Die Entscheidung darüber, ob eine Präsenzsitzung und/ oder eine Videokonferenz anberaumt wird, treffen die Stadtpräsidentin und die Vorsitzenden der Ausschüsse der Stadt Grevesmühlen sowie der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land mit der Einladung zur Sitzung nach Beurteilung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens und womöglich pandemiebedingt bestehender Unmöglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern dieser Gremien an einer Präsenzsitzung (z.B. im Zuge von Quarantäneanordnungen).
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Videokonferenzen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse in allgemein zugängliche Netze zu übertragen, um Zusammenkünfte in Räumen zu vermeiden.
Die Stadtvertretung beschließt für die kommenden drei Monate alle nach diesem Gesetz zulässigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss zu übertragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,5 kB
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(wie Dokument)
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244,9 kB
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