26.01.2021 - 7 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Straathof als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses trägt den jährlichen Bericht des Vorsitzenden des RPAs vor.

 

Der Bürgermeister spricht seinen Dank an den Rechnungsprüfungsausschuss für die geleistete Arbeit aus.

 

Herr Baetke spricht das Vorhaben zum Ploggenseering an und merkt an, dass hierzu ein Sondervermögen gebildet werden soll. In der Vergangenheit wurde bei der Prüfung des Sondervermögens kritisiert, dass keine Belege zur Prüfung vorlagen. Hier bittet Herr Baetke um eine Empfehlung des RPAs an die Stadt, wie hier vorgegangen werden soll. Weiterhin erkundigt sich Herr Baetke nach dem aktuellen Sachstand zu einer säumigen Gemeinde des Amtes.

 

Herr Straathof bestätigt, dass eine Prüfung ohne Belege schlecht durchführbar ist. Zum angedachten Sondervermögen soll das Gespräch mit der Stadt gesucht werden, um eine adäquate Lösung herbeizuführen. Zur weiteren Anfrage von Herrn Baetke berichtet er, dass sich die finanziellen Verhältnisse der betreffenden Gemeinde im Jahr 2020 verbessert haben. Ob das so bleibt, bleibt abzuwarten.

 

Der Bürgermeister fügt zum städtebaulichen Sondervermögen ergänzend hinzu, dass ein neuer Sanierungsträger gesucht werden muss und die vertraglichen Beziehungen angepasst werden müssen. Problematisch ist, abgesehen von den Belegen, dass das Sondervermögen der kameralen Buchführung unterliegt, welche vom Ministerium eingefordert wird.

Zur säumigen Gemeinde berichtet er nochmals über einen Termin beim Innenministerium, wo deutlich wurde, dass die Gemeinde eigenverantwortlich handelt. Die Gemeindevertretung als oberster Dienstherr ist zuständig u.a. für die Beschlussfassung des Haushaltes. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Haushaltsführung obliegt der Kommunalaufsicht. 

 

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Vorsitzenden des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage