02.12.2020 - 6 Rechtsaufsichtliche Anordnung der unteren Recht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Sachverhalt:

In der Genehmigung der Haushaltssatzung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.09.2020 für die Gemeinde Warnow wird gemäß § 82 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V angeordnet, dass haushaltswirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, die im Ergebnishaushalt 2020 zur einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 145.000 Euro führen. Für die Erreichung dieser Anordnung sollen die Mehrerträge aus dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 145.159 Euro verwendet werden, die in der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht veranschlagt waren. Diese Mehreinnahmen dürfen ausschließlich zur Reduzierung des Defizits und nicht anderweitig verwendet werden und stehen somit in den kommenden Jahren für dringende Aufgaben des pflichtigen Bereiches zur Verfügung.  

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Mehreinnahmen aus dem FAG in Höhe von 145.159 Euro zur Reduzierung des Haushaltsdefizites einzusetzen. Sie kommt somit der von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angeordneten Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 145.000 Euro nach.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2935&TOLFDNR=42045&selfaction=print