24.09.2020 - 13 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister führt aus, dass die Finanzierung eigentlich geklärt gewesen sei. Die

WOBAG hätte sich bereit erklärt gehabt, die restlichen Investitionskosten zu übernehmen.

Jedoch dürften Dritte bei Investitionen von Kommunen in der angedachten Weise nicht mit

einsteigen, weil die dafür aufzuwendenden Gelder Mittel zur Unterhaltung seien, die nach dem Gesetz nicht für Investitionen aufgewendet werden dürfen.

 

Frau Rogge fragt, ob die WOBAG-Mittel nicht anderweitig der Gemeinde zufließen könnten.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass dieses Geld in den Haushalt der Gemeinde zurückfließe.

 

Herr Heukrodt möchte wissen, wie es um die Belegung der Stellplätze derzeit bestellt sei.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass pro Wohnung ein Stellplatz für 30 € monatlich dazu gemietet werden kann. Weil derzeit zwei Wohnungen nicht vermietet seien, seien daher noch zwei Stellplätze frei.

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass der „Lehmkaten“ vom Klima her ein tolles Gebäude sei.

Leider habe man bei der Sanierung 1995 für die Fassade an der Wetterseite Betonputz und

Kunststoff verwendet. Das sei sehr schädlich gewesen und führe zu den bestehenden

Feuchtigkeitsschäden in den jetzt leerstehenden Wohnungen

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat am Mehrfamilienhaus Steinforter Straße Nr. 11+12 eine Carportanlage errichtet. Für das Vorhaben wurden ab dem Haushaltsjahr 2018 auf dem PSK 52201.09600000-043 Mittel in Höhe von 28.811,17 € bereitgestellt.

 

Da den Wohnungsmietern jedoch auch Abstellräume zur Verfügung gestellt werden sollten und der Carport einen Stromanschluss erhalten sollte, reichten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus.

Für Tischler- und Elektroarbeiten sowie für Material für notwendige Malerarbeiten wurden überplanmäßige Mittel in Höhe von 7.500,00 € benötigt. Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Carportanlage auf ca. 36.300,00 €.

 

Da auf Grund der Corona-Pandemie seinerzeit keine Gemeindevertretersitzung angesetzt war, traf der Bürgermeister am 19.03.2020 folgende Eilentscheidung, gem. § 39, Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V.

 

„Zur Beauftragung der vorgenannten Tischler- und Elektroarbeiten sowie für die Beschaffung von Material für notwendige Malerarbeiten werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 7.500,00 € zur Verfügung gestellt.“

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, überplanmäßigen finanzielle Mittel in Höhe von 7.500,00 € für das Vorhaben “Errichtung einer Carportanlage“ bereitzustellen, zu genehmigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2904&TOLFDNR=41144&selfaction=print