24.09.2020 - 9 Information zur Verfügung einer haushaltswirtsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Doreen Möller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister informiert über die haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V vom 17.08.2020.
Es wird eine haushaltwirtschaftliche Sperre in Höhe von
1.000 Euro im Produktsachkonto 11101.5693 (Repräsentationen)
1.000 Euro im Produktsachkonto 11201.50221 (Aufw. für Arbeitnehmervergütungen)
400 Euro im Produktsachkonto 11201.5042 (Aufw. für Beiträge zur Sozialvers./AN)
300 Euro im Produktsachkonto 11201.5049 (Beträge zur gesetzl. Sozialvers. (Unfallvers.)
300 Euro im Produktsachkonto 12101.5639 (Aufwendungen für Wahlvorstand)
8.000 Euro im Produktsachkonto 36601.091-026 (Kauf Spielplatzgeräte)
20.000 Euro im Produktsachkonto 54101.096-037 (Errichtung Fahrgastunterstände)
30.000 Euro im Produktsachkonto 54401.096-039 (Neubau Radweg an B 208)
1.000 Euro im Produktsachkonto 55101.52922 (Aufw. für Baumpflege)
4.000 Euro im Produktsachkonto 61201.575111 (Zinsaufw. an Banken für Kassenkredite)
verfügt.
Der Bürgermeister erläutert zur Informationsvorlage, dass Einsparmöglichkeiten aufgezeigt
und festgemacht werden müssen. Dies geschehe durch die Festlegung einer
haushaltswirtschaftlichen Sperre, wie in der Informationsvorlage angegeben. Die dort
dargestellten Aufwendungen würden in 2020 nicht mehr benötigt.
Frau Raettig erkundigt sich, warum keine Aufwendungen für Zinszahlung an Banken wegen
der Inanspruchnahme von Kassenkrediten eingeplant wurden. Der Bürgermeister erklärt das
damit, dass die Gemeinde Testorf-Steinfort dafür keine Kredite bei Banken aufgenommen
habe.
Der Bürgermeister erläutert, dass der von der Kommunalaufsicht eingeräumte Kassenkredit
von 600T € nicht überschritten werden dürfe, weil dies Bestandteil der Haushaltsgenehmigung sei.
Herr Lübbert hinterfragt kritisch die Haushaltssperre bezüglich der Aufwendungen für
Baumpflegemaßnahmen. Er meint, dass die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer
Verkehrssicherungspflicht die eingeplanten finanziellen Mittel auch aufwenden müsse.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Sperre nur für das Haushaltsjahr 2020 gelte. In 2021 werde es wieder finanzielle Mittel für Baumpflegemaßnahmen geben und eine kleine Reserve für die Beseitigung von Gefahren sei auch in 2020 noch übrig. Um alles gründlich zu durchforsten sei es sinnvoll auf die Neuauflage eines entsprechenden Förderprogramms zu warten. 100%ige Sicherheit könne in diesem Bereich jedoch nicht hergestellt werden.
Herr Lübbert erinnert in diesem Zusammenhang an den umgestürzten Baum in der Zufahrt
zum Gutshaus. In diesem Bereich gäbe es noch zwei umsturzgefährdete Bäume. Dazu soll es im kommenden Frühjahr eine Nachbarschaftsaktion geben.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen den Inhalt der Informationsvorlage zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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346,3 kB
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