19.08.2020 - 8 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow macht einige Ausführungen zur Beschlussvorlage. 

 

Der Bürgermeister erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zum FAG. 

 

Frau Lenschow führt aus, dass das FAG gilt. Es liegt noch kein Haushaltserlass vor.

Weiterhin teilt sie mit, dass es eine gesonderte Steuerschätzung des Bundes geben wird. 

 

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft zur Kenntnis.  

 

 

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Anlagen zur Vorlage