26.02.2020 - 7 Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Ers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Warnow hat bislang keine Nutzungsrechte an öffentlichen Wegen und Verkehrsflächen sowie sonstiger gemeindlicher Grundstücke an einen Gasversorger vergeben. Um den Einwohnern der Gemeinde eine Versorgung mit Erdgas zu ermöglichen, soll ein Konzessionsvertrag mit einem Erdgasversorger abgeschlossen werden. Die Vergabe hat gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz, in Kraft getreten am 13.07.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2019 (BGBl. I S. 2002), zu erfolgen. Die Absicht der Gemeinde ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Folgender Ablaufplan ist grundsätzlich vorgesehen:

1.      Veröffentlichung im Bundesanzeiger, 

2.      Interessenbekundungen: bis 3 Monate ab Tag der Veröffentlichung,

3.      Festlegung der Vertragsinhalte und Bewertungskriterien für die Angebote und Abstimmung mit den Gemeindevertretung ( spätestens bis vor Ablauf Interessenbekundungsfrist),

4.      Vorbereitung eines Vertragsentwurfes,

5.      Verfahrensbrief an Bewerber einschließlich Vertragsentwurf und Netzunterlagen,

6.      Angebotsabgabefrist 6 Wochen,

7.      Auswahl- und Verhandlungsverfahren,

8.      Beschluss Gemeindevertretung,

9.      Abschluss Konzessionsvertrag,

10.  Veröffentlichung der Entscheidung.

 

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beabsichtigt erstmals einen Konzessionsvertrag für die Erdgasversorgung mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt das Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 Herr Behnke sprach über den Werdegang der Ölheizung und die Wichtigkeit dieser Erdgasleitung. 

 

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Anlagen zur Vorlage