15.12.2020 - 8 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert, dass am 01.12.2020 nochmals eine Erhöhung des Beitrages vom Wasser- und Bodenverband in der Verwaltung eingegangen ist. Daraufhin wurden dann für alle Gemeinden neue Beschlussvorlagen gefertigt.

Herr Staben merkt an, dass es sich dann aufgrund der neuen Zahlen um eine Erhöhung von 43,2 % und bei den Landwirten um 47 % handelt.

 

Die Vertreter des Wasser- und Bodenverbandes, Herr Uwe Schönfeld und Frau Andrea Bruer, erläutern den Gemeindevertretern die Gründe für die Erhöhung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes. Frau Bruer erklärt, dass auf der Grundlage der voraussichtlichen Ergebnisse eine Hochrechnung vorgenommen wurde. Alle Leistungen wurden neu ausgeschrieben. Für die Krautung wurde die Summe zu gering angesetzt. Die Kosten für die Krautung haben sich derzeit um 42 % erhöht.

Die Beitragserhöhung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung.

Die notwendige Erhöhung der Beiträge wurde erstmals auf der Verbandsversammlung 2019, angekündigt.

Es wird nicht jedes Jahr ausgeschrieben, der Wasser- und Bodenverband arbeitet mit Optionen für 1 Jahr und weitere 3 Jahre. Es wird jetzt neu ausgeschrieben für die Jahre 2021 bis 2024. Die letzte Ausschreibung ist aus dem Jahr 2017.

 

Herr Schönfeld informiert zur Beitragsentwicklung in den letzten Jahren, seit 1993. Es gab eine Staffelung nach Beitragsklassen, die richtete sich nach der Gewässerdichte in der Gemeinde. Ein anderes Problem ist der Rohrleitungszuschlag.

 

Die verschiedenen Gebührensätze werden von den Gemeindevertretern intensiv mit den Vertretern des Wasser- und Bodenverbandes diskutiert. Aufgetretene Fragen werden beantwortet.

 

(Während der Diskussion zu diesem TOP verlässt Frau Schönfeld-Prautsch die Gemeindevertretersitzung – 20.15 Uhr.)

 

Herr Staben empfiehlt, dass dieser Beschluss nicht gefasst wird, da es rechtliche Gründe dafür gibt. Der gewählte Beauftragte der Gemeinde Stepenitztal für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes darf seiner Meinung nach erst sein Stimmrecht wahrnehmen, wenn der Auftrag von der Gemeinde entsprechend erteilt wurde. Die Rechtmäßigkeit seines Handelns wird daher angezweifelt.

Der Bürgermeister erklärt, dass er der Vertreter der Gemeinde ist und auch im Auftrag der Gemeinde handelt.

Frau Lenschow ergänzt, dass Herr Schönfeld mit allen Befugnissen ausgestattet ist. Mit dem Moment der Wahl zum Beauftragten der Gemeinde ist er für sein Handeln legitimiert.

 

Herr Staben kündigt an, das ganze rechtlich prüfen zu lassen.

 

Die Frage von Herrn Knoll zum Rohrleitungszuschlag wird durch Frau Bruer ausführlich beantwortet.

 

Der Bürgermeister plädiert dafür, zur Beschlussfassung zu kommen.

Frau Lenschow schlägt vor, dieses Thema im Rahmen eines der nächsten Amtsausschusssitzungen zu erörtern.

 

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 13.528,50 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Beitragssatzes des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von 6,80 €/Beitragseinheit auf 9,30 €/Beitragseinheit.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2016 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,10 €/ha auf 1,92 €/ha und Jahr.

Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit wie folgt:

  • für den Verband „Stepenitz-Maurine“

 

Nutzungsarten

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof

 

 

-

 

 

13,25

(bisher 9,25)

Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung

 

 

350 % Zuschlag

 

 

49,70

(bisher 35,67)

Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer

 

50 % Abschlag

 

8,04

(bisher 5,47)

Fließgewässer, Hafenbecken

80 % Abschlag

4,91

(bisher 3,21)

 

 

  • für den Verband „Wallensteingraben-Küste“

 

Nutzungsart

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Verkehr

350 % Zuschlag

41,30

(bisher 40,48)

Wald/Gehölz

50 % Abschlag

6,30

(bisher 5,48)

Gewässer

90 % Abschlag

2,80

(bisher 1,98)

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Stepenitztal beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.                       

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

5

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass die vorliegende Satzung damit rechtskräftig beschlossen ist.                     

 

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Anlagen zur Vorlage