29.01.2020 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rüting
- Datum:
- Mi, 29.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Grote, übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.