29.01.2020 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Grote, übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.          

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.    

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bürgermeister nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0