29.01.2020 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Stoffregen erläutert den vorliegenden Jahresabschluss.

 

Herr Grote spricht den Ergebnishaushalt an und darauf ein, dass ein positives Ergebnis aufgrund der hohen Abschreibungen kaum möglich ist.

 

Frau Stoffregen erläutert, dass viele Gemeinden das Problem eines negativen Ergebnishaushaltes haben, weil die Abschreibungen so hoch sind.

 

Weiterhin fragt Herr Grote, ob für die laufenden Darlehen schon neue Verhandlungen aufgenommen werden können.

 

Dies wird durch Frau Stoffregen verneint, da die Banken dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

 

Als nächstes spricht Herr Grote die Mittel für die Brückensanierung an, die nicht ausgegeben wurden und fragt nach, ob diese ins Folgejahr übertragen werden.

 

Frau Stoffregen führt aus, dass die Aufwendungen nicht übertragen werden, wenn sie als Unterhaltung geplant sind. Nur Investitionsmaßnahmen werden übertragen. In diesem Fall sind die Unterhaltungsmaßnahmen investiv geworden und wurden übertragen.

 

Herr Grote spricht auf Seite 9 des Jahresabschlusses die Zinseinzahlungen an und

erkundigt sich, was damit gemeint ist.

 

Frau Stoffregen teilt mit, dass es sich um Zinsen für die Einheitskasse handelt. Die Zinsen werden am Ende des Jahres auf die Gemeinden nach dem durchschnittlichen Jahresgeldbestand aufgeteilt. Auch Gewerbesteuernachzahlungen zählen dazu.

 

Herr Oldenburg spricht die Gemeinde Testorf-Steinfort an und fragt nach, ob die finanzielle Lage der Gemeinde Einfluss auf den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting hat.

 

Hierzu teilt Frau Stoffregen, dass der Jahresabschluss der Gemeinde Testorf-Steinfort keine Berührungspunkte mit einer anderen Gemeinde hat. In Bezug auf den gesamten Geldbestand wird dieser durch den negativen Geldbestand der Gemeinde Testorf-Steinfort

gemindert.

 

Herr Gindler spricht Seite 38 des Jahresabschlusses an und erkundigt sich, was es beim Punkt Grünflächen/ Sonstige für Abschreibungen gibt.

 

Frau Stoffregen informiert, dass der Grund und Boden nicht abgeschrieben wird. Hier handelt es sich um Abschreibungen für Dinge auf den Grünflächen, beispielsweise ein Zaun.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche  dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 05.11.2019.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 144.593,47 Euro ist in das Jahr 2018 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Fehlbetrag saldiert sich somit auf 704.442,57 Euro.

Für die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.408,18 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 14.770,12 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2820&TOLFDNR=38684&selfaction=print