21.04.2009 - 8.1 Vorzeitige Teilablösung eines Kommunaldarlehens

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Das Amt Grevesmühlen - Land hat 2005 ein Darlehen des ehemaligen Amtes Gägelow über ursprünglich 1.500.000 DM (1999) übernommen. Der Zinssatz von 5,92 % ist bis zum Ende der Laufzeit des Darlehens (31.10.2019) festgeschrieben. Das o.g. Darlehen beläuft sich zum 30.04.2009 auf 673.380,15 Euro.

Dieses Darlehen wurde seinerzeit aufgenommen, um Investitionen im Zusammenhang mit der Schule Proseken zu finanzieren. Die Schule Proseken wurde mit Bescheid der obersten Schulaufsichtsbehörde vom 18.11.2008, mit Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Grevesmühlen – Land vom 30.09.2008 und der Gemeindevertretung Gägelow vom 16.09.2008 rückwirkend zum 01.01.2005 auf die Gemeinde Gägelow übertragen.

Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Haushaltserlass 2009 vom 25.11.2008 die Kommunen angewiesen, zusätzlich ausgereichte Schlüsselzuweisungen zur Sondertilgung von Krediten einzusetzen.

 

Die Gemeinde Gägelow befindet sich derzeit in der Haushaltskonsolidierung. Im Rahmen des aktuell zu erstellenden Haushaltssicherungskonzeptes hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.03.2009 empfohlen, einen Teilbetrag des Darlehens von 200.000 Euro zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung vorfristig zu tilgen, um der Aufforderung des Innenministers nachzukommen. Grundlage für diese Entscheidung war das Angebot der Eurohypo vom 6. Januar 2009 sowie die Berechnung der Verwaltung. Die Eurohypo hat nun ihr Angebot aktualisiert.

Die Zinsersparnis bis Vertragsende beträgt bei einer Teilablösung von 200.000 Euro rund 111.100 Euro. Nach Abrechnung der Vorfälligkeitsentschädigung von voraussichtlich 43.0000 Euro verbleibt der Gemeinde ein Vorteil von 68.100 Euro. Eine Tagegeldanlage des in gleicher Höhe in der Rücklage befindlichen Betrages von 200.000 Euro (unter Berücksichtigung, dass hieraus gemäß Tilgungsplan die planmäßige Tilgung zu leisten wäre) würde nach aktuellen Konditionen (ca. 1,7%) über die Restlaufzeit des Darlehens ca. 26.300 Euro bringen. Demnach verbleibt er Gemeinde, wenn sie das Geld aus der Rücklage zur Ablösung verwendet, ein Vorteil von ca. 41.800 Euro. Da das Angebot der Vorfälligkeitsentschädigung freibleibend ist, kann es hier aufgrund der Zinsentwicklung noch zu Veränderungen kommen. Daher wurde der Beschluss mit einer Obergrenze formuliert.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe für die außerplanmäßige Tilgung sowie die Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt aus den zusätzlichen Schlüsseleinnahmen, die in der Rücklage angespart wurden und zu diesem Zwecke zu verwenden sind.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Teilablösung des Darlehens Nr. 4287530010 bei der Eurohypo AG in Höhe von 200.000 Euro und beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die außerplanmäßige Tilgung in Höhe von 200.000 Euro sowie für die Vorfälligkeitsentschädigung von maximal 46.000 Euro, die aus der Rücklage (zusätzliche Schlüsselzuweisungen des Landes) zu decken ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:                0

Enthaltungen:                1

 

 

Anmerkung: Bezüglich der Höhe der Ablösungssumme sind durch die Verwaltung nochmals Gespräche mit der Bank aufzunehmen, um evtl. niedrigere Zinssätze zu erzielen, die zu einer Verringerung der Ablösesumme führen.