27.01.2020 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Stoffer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Birkholz erläutert den Sachverhalt in Vertretung für Herrn Hufmann.

 

Sachverhalt:

 

Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung der ehemaligen LPG-Fläche auf den Flurstücken 12/1 und 34 der Flur 1, Gemarkung Stofferstorf und die damit einhergehende Beseitigung des aktuellen städtebaulichen Missstandes. Der im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Fläche dargestellte Bereich, welcher sich im Außenbereich befindet, soll mittels des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 Baurecht für eine gewerbliche Nutzung erhalten.

 

Die aktuell leerstehenden Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches sollen erhalten bleiben und der erneuten gewerblichen Nutzung für eine Spedition und für Lagerflächen dienen. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung weiterer baulicher Anlagen geschaffen werden. Ebenfalls soll eine Fläche für die Aufnahme für den gemeindlichen Bauhof zur Lagerung von Grünabfällen entstehen.

 

Die Erschließung des Geltungsbereiches soll über die bestehende Zufahrt von der Bundesstraße 105 erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der ca. 25 500 m² große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23, gelegen im Süden der Ortslage Stofferstorf, umfasst die Flurstücke 12/1 und 34 der Flur 1, Gemarkung Stofferstorf (s. Übersichtsplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Für dieses Gebiet beschließt die Gemeinde Gägelow die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 mit der Gebietsbezeichnung „Stofferstorf Süd“. Die Planungskosten werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigestellt.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erneute gewerbliche Nutzung der leerstehenden Bebauung sowie für die Errichtung zusätzlicher baulicher Anlagen zu schaffen. Künftig soll das Plangebiet als Standort einer Spedition mit Lagerflächen genutzt werden Des Weiteren ist geplant, Teilflächen dem gemeindlichen Bauhof als Lagerflächen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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