24.08.2020 - 7 Information zur Brandschutzbedarfsplanung und S...

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Wortprotokoll

 

Die Stellungnahme des Landkreises zu dem Vorschlag des Planungsbüros in Bezug auf das Fahrzeugkonzept, wird Seitens der Gemeinde nicht zugestimmt.

 

Statt der im Plan ermittelten und zur Einsatzbereitschaft notwendigen Fahrzeuge (1 KdoW, 1 HLF20, 1 TLF, 1 MTW) stünden der FF damit nur 1 LF10 und ein MTW zu.

 

Die Aufbringung eine Schiebeleiter sowie ein Rettungssatz zur Bergung von Menschen bei Verkehrsunfällen und einem LF10 wird nicht akzeptiert. Dieses entspricht nicht der DIN für die Ausstattung von Feuerwehrfahrzeugen. Dieses wird auch vom Landkreis nicht abgestritten. Für die FF hieße das, auf andere wichtige Zusatzbeladungen zu verzichten, um ein solches Fahrzeug gewichtsmäßig überhaupt realisieren zu können. Ob überhaupt Fahrzeuge, die nicht der DIN entsprechen, förderfähig sind, wurde von Seiten des Ladkreises bis heute nicht eindeutig bestätigt.

 

Wenn aber die Gemeinde Gägelow den Vorgaben des Landkreises nicht nachgibt, wird keine Förderung mehr in Aussicht gestellt. Dieses sieht die Gemeinde als Erpressung aus finanziellen Gründen an.

 

Die Gemeindevertretung hat daher den Beschluss gefasst, die Ansichten und Vorgaben des Landkreises so nicht hinzunehmen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow weist die Ausführungen des Landkreises im Schreiben vom 13.07.2020 zur Einschätzung einer, für die Freiwillige Feuerwehr Gägelow, ausreichenden Anschaffung eines LF10 zurück und besteht auf die Anschaffung eines LF20 ohne das die Fördergelder der Gemeinde vorenthalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0