23.06.2020 - 11 Vorratsbeschluss zur Bevollmächtigung des Bürge...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Die bekannte Sachlage durch den Corona-Virus hat die Beschulung der Schülerrinnen und Schüler unserer Schule sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte einiges abverlangt. Die Schule war mehrere Wochen ganz geschlossen und dann bis zum Ende des Schuljahres wurde nur eingeschränkt unterrichtet.

Wie der Schulbetrieb zu Beginn des neuen Schuljahres genau weitergeführt wird, steht aktuell noch nicht im Detail fest. Zudem kann es jederzeit wieder zu Einschränkungen des Schulbetriebes kommen. Sie die aktuellen Zustände im Landkreis Gütersloh.

Bund und Länder haben sich dafür auf die Umsetzung eines 500 Millionen Euro Sofortausstattungsgrogramms zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten verständigt.

Gefördert werden schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen werden.

Für M-V stehen rund zehn Millionen Euro Bundesmittel und eine weitere Million aus dem M-V Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung. Zuwendungsempfänger sind die Schulträger.

 

Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19.06.2020 ist dem Bürgermeister am 22.06.2020 per Mail zugegangen.

 

Danach stehen der Gemeinde Gägelow aufgrund der Schülerzahl von 363 nach der amtlichen Schulstatistik Schuljahr 2017/2018 Fördermittel in Höhe von 21.721,92 Euro zur Verfügung.

 

Damit möglichst zum Schuljahresstart die ersten Geräte an den Schulen zur Verfügung stehen, wird mit dem genannten Schreiben der vorzeitige Vorhabenbeginn genehmigt. Mit dem Vorhaben kann auf eigenes Risiko sofort begonnen werden.

 

Mobile Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer

Der vorstehend genannte Sachverhalt macht es ins besondere aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich, Laptops für die Lehrkräfte kurzfristig anzuschaffen. Die Schulleitung hat dafür einen Bedarf von 18 Laptops angemeldet.

 

Die Kosten für die Anschaffung werden nach vorläufiger Berechnung rund 22.000,00 Euro betragen. Eine Förderung gibt es hierfür nicht, so dass die Gemeinde die Mittel aus ihrem Invest.-Haushalt zur Verfügung stellen muss.

 

Folgende Mittel sind für die Schule im Haushalt 2020 geplant:

  • Ausstattung Schulräume                  27.000 €
  • IT-Technik                                            10.000 €
  • Schul- und Hausmeisterbed.            12.000 €
  • Gestaltung Schulhof                          13.000 €

 

Für die zu beschaffenden Geräte werden drei Angebote eingeholt und diese dem Vergabeausschuss des Amtes vorgelegt. Eine Bestellung erfolgt dann durch den Bürgermeister.

 

 

Herr Helms-Ferlemann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler sollten so ausgestattet sein, dass die Kinder im Internet für ihre schulischen Aufgaben recherchieren können, um anderen Kindern die zu Hause besser ausgestattet sind, nicht benachteiligt zu werden. Im Ausleihvertrag muss eine Klausel eingearbeitet sein, dass der Schulträger keine Haftung für Internetrecherchen übernimmt und somit die Eltern auffordert die Beaufsichtigung/Überwachung der Recherchen zu übernehmen.

 

Frau Oldenburg erkundigt sich, warum die Lehrerlaptops mit so einer hohen Summe veranschlagt wurden. Ihrer Meinung nach bekommt man Geräte mit notwendiger Ausstattung für eine geringere Summe.

 

Herr Soth-Worofka berichtet, aus eigener Erfahrung, dass es bereits Laptops für einen Preis von 600,- Euro mit der notwendigen Ausstattung wie Internetfähigkeit, Videokonferenzfähigkeit und notwendigen Programm erhältlich sind. Er schlägt vor, auch noch Druckergeräte mit anzuschaffen.

 

Frau Oldenburg verweist auf die Schuldatenschutzverordnung. Sie ist der Meinung, dass der Schulträger nur für die mobilen Endgeräte zuständig ist.

Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Schulträger auch für Zusatzgeräte, z.B. Maus usw., und Programme für die Endgeräte zuständig ist.

Sie verweist auch darauf, dass Lehrer über den Lohnsteuerjahresausgleich ihre Arbeitsmaterialien steuerlich absetzen können.

Frau Oldenburg bittet darum, mit dem zur Verfügung gestellten Geld sparsam umzugehen, um die Möglichkeit zu haben noch mehr Kindern aus sozialschwachen Familien mit einem mobilen Endgerät auszustatten.

 

Herr Kolz sieht es als Wichtig an, die Lehrerlaptops auch mit entsprechenden Taschen auszustatten.

 

Herr Beyrau berichtet aus der Dienstberatung der Schulleiter, dass zur Ausleihe der mobilen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler Fragen aufgekommen sind.

Wer die Bedürftigkeit der Schülerinnen und Schüler für die Ausstattung mit einem kostenfreien mobilen Endgerät feststellt?

Hierzu müsste ein Antrag erarbeitet werden nach welchen Kriterien die Geräte für die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Die Eltern müssen auch in diesem Antrag ihre Bedürftigkeit erklären. Wer entscheidet dann über diese Anträge?

 

Frau Oldenburg macht darauf aufmerksam, dass es hierzu eine klare Richtlinie gibt. Diese Leih-Endgeräte werden nur Kindern zur Verfügung gestellt, deren Familien/Eltern in Hartz IV-Bezug sind. Eltern brauchen hierfür nur einen Nachweis darüber vorlegen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister, mobile IT-Ausstattung für Schülerrinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte anzuschaffen.

Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass die IT-Ausstattung bis zum Beginn des neuen Schuljahres der Regionalschule mit Grundschule Proseken zur Verfügung steht.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Bitte an die Verwaltung:

Zur nächsten Sitzung am 25.08.2020 bitte IT-Wartungsvertrag ab 01.01.2021 für die Schule Proseken ausschreiben.