14.12.2020 - 20 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Zachey geht auf die geplanten Leitungsrechte und die geplante Zuwegung auf den vorgesehenen Grundstücken Richtung „Stundenglas“ ein. Er weist darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang Probleme mit den Eigentümern des Teiches geben kann.

 

Der Bürgermeister erkundigt sich, ob Eigentumsbelange vorliegen, die Herrn Zachey betreffen.

Nachdem dies bejaht wird, weist der Bürgermeister darauf hin, dass Herr Zachey in diesem Zusammenhang befangen ist.

 

Herr Fett geht auf die geplante Zuwegung ein und bittet um Prüfung, ob sich die Stadt an der Straße beteiligen kann, diese weiter ausgebaut wird und als Zuwegung zum Altenheim genutzt werden kann. So kann eine Fällung der Bäume evtl. umgangen werden.

 

Herr Schulz merkt an, dass das B-Plan-Verfahren an gewisse Formen gebunden ist und auch die Beteiligung der Bürger vorgesehen ist. Die Mitwirkungslast liegt beim Bürger. Er sieht die Bebauung als zu dicht an.

 

Herr Krohn spricht sich für die Einleitung des Bebauungsplanes aus. Bei Vorliegen des B-Planes kann sich der Bauausschuss intensiv damit auseinandersetzen.

 

Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage).

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Wohnen“ dargestellt.

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Antragsteller wird den Nachweis als Eigentümer der betreffenden Grundstücke sowie über die Zahlungsfähigkeit erbringen. Die Übernahme der aller anfallenden Kosten wurde zugesichert.

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers

 

Dipl.-Ing. Kerstin Lederer

Grüner Weg 6

23936 Grevesmühlen

 

auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB für den Neubau von Wohnhäusern in Grevesmühlen, Pfaffenhufe 6, zu zustimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Zachey weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage