18.12.2019 - 3 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 18.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Frau Warncke bedankt sich für die Nutzung der Garage des ehemaligen Spritzenhauses für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes. Der Raum wird auch für die kommenden Jahre zur Verfügung gestellt – um Nutzung wird gebeten.
- Frau Warncke macht auf den extrem schlechten Zustand der Bankette innerhalb der Ortslage Warnow aufmerksam.
Der BM erklärt, dass das Problem bekannt ist, aber aufgrund der Wetterlage jetzt nichts unternommen werden kann. Außerdem möchte die Gemeinde nach wie vor eine neue Straße haben. Der Zustand der Straße in Warnow ist beschämend!
Wenn es etwas trockener ist, wird die Gemeinde Kontakt mit der Straßenmeisterei aufnehmen.
- Herr Köpke erkundigt sich, ob die Bäume am Dorfplatz eine Baumpflege erhalten können. Am Sonntag ist bei den Aufräumarbeiten nach dem Weihnachtsmarkt ein großer Ast runter gekommen.
BM: Baumpflege wird veranlasst!
Die Verwaltung soll ein Kostenangebot einholen!
- Herr Andresen spricht das vorgesehene neue B-Plan-Gebiet Nr. 5 „Zum Steinberg“ an. Als Besitzer des Nachbargrundstücks (ehemaliger LPG-Stützpunkt) zeigt er sich betroffen, da es dort eine genehmigte Bitumentränkanlage als Nutzungsart gibt. Im Rahmen eines Vorgespräches gab es eine Einladung zum Bauamt, bei dem das neue Baugebiet erklärt wurde. Herr Andresen fragt nach, warum sämtliche B-Plan-Änderungen ohne Berücksichtigung des vorhanden Gewerbegebietes von statten gegangen sind und hält das ganz für sehr befremdlich.
Der BM muss diese Vorwürfe zurückweisen. Die Gemeinde ist bestrebt, friedlich miteinander umzugehen und vernünftige Lösungen zu finden. Als Käufer eines Geländes und bei Anstreben einer bestimmten Nutzung muss man im Voraus auch aktiv werden und eine Klärung seiner Rechte und Möglichkeiten herbeiführen. Die Gemeinde strebt mit dem B-Plan Nr. 5 eine Wohnbebauung an. Im Vorgespräch mit dem Planungsbüro Mahnel hat sich herausgestellt. dass das Nachbargrundstück (ehem. LPG-Stützpunkt) nur eine Genehmigung als VE-Plan (Bitumentränkanlage) besitzt. Um Rechtssicherheit herzustellen, müsste dieser VE-Plan aufgehoben und eine Umwandlung in Gewerbe (GE) erfolgen. Die Planungshoheit liegt allerdings bei der Gemeinde. Wenn also eine Änderung in ein Gewerbegebiet angestrebt werden sollte, dann müssen die Betreiber an die Gemeinde herantreten und eine Umwandlung beantragen. Die Kosten sind dann ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.
Der Bürgermeister weist außerdem diesbezüglich auch auf die Möglichkeit der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hin. Dort konnte jeder Beteiligte (auch Privatpersonen) seine Anregungen und Bedenken äußern.