30.09.2019 - 11 Beschluss einer neuen Geschäftsordnung für die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rüting
- Datum:
- Mo, 30.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Inhalt der Geschäftsordnung ist ebenfalls im Hauptausschuss vorbesprochen. Dabei wird festgestellt, dass Dinge, die in der Kommunalverfassung bereits geregelt sind, nicht gesondert in der Geschäftsordnung geregelt werden müssen.
Folgende, teils redaktionelle Änderungen haben sich ergeben:
- § 3, Abs. 1 – Das durchgestrichene Wort „teilt“ bleibt stehen.
- § 4, Abs. 3 wird wie folgt entsprechend der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindetages aufgenommen:
„Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung durch Presse, Rundfunk und andere Medien sind zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht, Bild und Tonübertragungen von Sitzungen und Medien nach Satz 1, wenn kein Gemeindevertreter widerspricht. Verwaltungsbeschäftigte und geladene Gäste können ihrer Aufnahme widersprechen. Anwesende Einwohner und sonstige Zuschauer dürfen nur nach ihrer vorherigen Einwilligung aufgenommen werden.“
- § 5, Abs. 2, Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
Sachverhalt:
Um in der Gemeinde Rüting die Voraussetzungen für die Nutzung des digitalen Sitzungsdienstes zu schaffen, sind Hauptsatzung und Geschäftsordnung anzupassen.
In der Geschäftsordnung sind dafür zukünftig die Rahmen- und Nutzungsbedingungen für den digitalen Sitzungsdienst festzulegen, wodurch eine Neufassung erforderlich wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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175,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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220,7 kB
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