30.09.2019 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow, Kämmerin der Stadtverwaltung, erläutert den vorliegenden Jahresabschluss.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche  dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.       

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 22.05.2019.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 205.449,24 Euro ist in das Jahr 2017 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Fehlbetrag saldiert sich somit auf 559.849,10 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 12.660,79 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.   

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2685&TOLFDNR=37458&selfaction=print