22.10.2019 - 7.1 Stellungnahme als Nachbargemeinde über die Erri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 22.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die eno energy GmbH plant auf dem Flurstück 23, Flur 1, Gem. Menzendorf sowie auf dem Flurstück 3, Flur 1, Gemarkung Grieben die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von ca. 164 m und einer Nennwertleistung von 4,5 MW. Der Rotordurchmesser beträgt 149,1m. Die Gesamt-bauhöhe wird mit ca. 240 m angegeben.
Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) wird die Gemeinde Stepenitztal nunmehr von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Westmecklenburg, um ihre Stellungnahme als Nachbargemeinde mit Schreiben vom 01.10.2019 ersucht. Die Abgabe der Stellungnahme ist bis zum 04.11.2019 möglich.
Ein Entwurf der Stellungnahme ist dieser Vorlage beigefügt. Sie orientiert sich an den letzten zwei bisher abgebenden Stellungnahmen für diese WEA.
Es entsteht eine rege Diskussion zu den Standorten der WEA in Menzendorf.
In die Stellungnahme an den Stalu ist zu verfassen:
Die Gemeindevertretung lehnt eine weitere Verdichtung der Flächen mit Windenergieanlagen ab. Sie ist der Meinung, dass die Abstandsflächen von 800 Metern zu Splittersiedlungen zu gering sind. Naturschutzrechtliche Belange werden nicht beachtet.