10.10.2019 - 8 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

 

Herr Fenner erbittet von der Verwaltung eine Auskunft über die Auswahl der Standorte der Schaltkästen der WEMACOM.

 

Mitteilung der Verwaltung (Bauamt/Frau Böttcher).

Die WEMACOM Breitband GmbH als Nutzungsberechtigter errichtet entsprechend dem ihr nach §§ 68 bis 77 TGK (Telekommunikationsgesetz) zustehenden gesetzlichen Leitungsrecht an öffentlichen Wegen neue Telekommunikationslinien für das Breitbandkabelnetz. Dazu müssen neue Verteilpunkte (Kabelverteilerkästen) aufgestellt werden.

Grundlage für die Standorte der Verteilpunkte bildet die abgestimmte Planung im Rahmen diverser Scoping-Termine mit den Behörden des Landkreises Nordwestmecklenburg, den Zweckverbänden sowie anderen Trägern öffentlicher Belange und den Bürgermeistern der jeweiligen Gemeinden.

 

Im Zuge der Erteilung der Aufgrabegenehmigungen durch das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wurde die genaue örtliche Absteckung der Verteilpunkte beauflagt. Die Absteckung wurde in mehreren Terminen durch das Bauamt, die bauausführende Firma sowie die WEMACOM Breitband GmbH durchgeführt. Dabei wurde der jeweils vorteilhafteste Standort festgelegt, z.B. an Hecken, an bereits bestehenden Verteilpunkten anderer Versorger, nicht in Sichtbereichen von Kreuzungen und Zufahrten.