14.08.2019 - 7 Aufnahme eines KfW-Darlehens
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 14.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Offene Fragen der Gemeindevertretung werden im Vorfeld durch den Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen, Herrn Prahler, beantwortet.
Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Warnow wurden Kredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 122.500 Euro zur Finanzierung der Eigenanteile der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Investitionen festgesetzt. Die Kreditgenehmigung wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde ohne Vorbehalt der Einzelkreditaufnahme gemäß § 52 Abs. 4 KV M-V mit Genehmigung des Haushaltes 2018 am 20.12.2018 erteilt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung (also mindestens bis 31.12.2019).
Die Gemeinde hat die bereits 2018 veranschlagten Bodenordnungsverfahren „Warnow-Bauerntrift“ und „Warnow/Großenhof-Weg zur Jugendherberge“ im Jahr 2019 abgeschlossen. Die bisher geleisteten Eigenanteile belaufen sich auf 95.396 Euro.
Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß Hauptsatzung bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes ab einer Höhe von 50.000 Euro.
Derzeit bietet die KfW den günstigsten Zinssatz an. Dieser wird tagesaktuell bekanntgegeben. Dem Beschluss angefügt ist eine Vergleichsrechnung mit dem jeweiligen Zinssatz per 02.08.2019 über eine 10-, 20- und 30-jährige Laufzeit des Darlehens. Die Zinsen sind über 10 bzw. 20 Jahre fest geschrieben.
Bei einer Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit ist der Zinsbetrag fest kalkulierbar. Bei einer Zinsfestschreibung, die kürzer ist als die Laufzeit des Darlehens ist nach Ablauf der Zinsfestschreibung neu auszuschreiben. Sollte der neue Zinssatz dann z.B. bei einer 20jährigen Laufzeit über 1,22% liegen, wird das Darlehen teurer als bei einer 20jährigen Zinsfestschreibung (siehe Beispielrechnung unterste Zeile). Die KfW bietet zudem noch die Variante mit einer Laufzeit von 30 Jahren an (bei einer 10- oder 20 jährigen Zinsfestschreibung). Grundsätzlich ist aus Sicht der Kämmerei eine derart langjährige Belastung des Haushaltes aufgrund der Generationengerechtigkeit, verbunden mit einem hohen Zinsrisiko nicht zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob sie das Darlehen innerhalb von 10 Jahren (mit 2 tilgungsfreien Jahren) tilgen will (Gesamtzinsen 286,25 Euro, jährlicher Tilgungsbetrag ab dem 3. Jahr 11.925 Euro) oder über einen Zeitraum von 20 Jahren (mit 3 tilgungsfreien Jahren). Der jährliche Tilgungsbetrag beträgt dann ab dem 4. Jahr 5.611,76 Euro. Die insgesamt zu zahlenden Zinsen bei einer Festschreibung von 20 Jahren betragen 3.730,47 Euro, bei einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren sind sie ab dem 11. Jahr nicht kalkulierbar. Um die jährliche Belastung für den Haushalt möglichst gering zu halten, wird seitens der Kämmerei die Variante mit 20 Jahren Laufzeit und 20 Jahren Zinsbindung bei 3 tilgungsfreien Jahren empfohlen.
Der aktuelle Kassenkredit der Gemeinde per 31.07.2019 beträgt -51.226,69 Euro. Mit der Aufnahme des Darlehens wird die Gemeinde wieder zahlungsfähig. Die bisher aufgenommenen Kredite für Investitionen beliefen sich zum 01.01.2019 auf einen Stand von 179.444 Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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