14.08.2019 - 8 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Wa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 14.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warnow hat die Führung eines Doppelhaushaltes beschlossen und es gab seit dem Jahr 2014 zahlreiche gesetzliche Änderungen, unter anderem im Vergabewesen, in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und in der Entschädigungsverordnung, die eine grundsätzliche Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow erforderlich machen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Warnow beschließt die Neufassung der Hauptsatzung wie sie der Anlage im Entwurf zu entnehmen ist, mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:
- redaktioneller Hinweis zur Präambel:
…in der Fassung des Gesetzes vom 23.07.2019, S. 467 …
- § 8 Bürgermeister
Abs. 1, letzter Satz: „Der Bürgermeister erhält …. nach § 10.“ wird ersatzlos gestrichen.
- § 9, Stellvertretung des Bürgermeisters - Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
Abs. 4 – „… erhält die stellvertretende Person eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro für jeden vollen Monat …“.
Der letzte Absatz: „Sollte bei Verhinderung des Bürgermeisters … nicht überschreiten.“ wird ersatzlos gestrichen.
- § 10 Sonstige Entschädigungen
Abs. 1: „Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der:
1. Gemeindevertretung
2. Ausschüsse deren Mitglied sie sind
eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 Euro. Dazu erhalten die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung der Gemeinde Warnow empfangen, einen monatlichen Sockelbetrag von 20 Euro.“
Abs. 2 : Es besteht Einigkeit, dass das Sitzungsgeld für den Ausschussvorsitz wie bisher gehandhabt wird, d. h. Sitzungsgeld + 20 %. Im Wortlaut heißt es:
„Ausschussvorsitzende oder im Vertretungsfall deren Stellvertretung erhalten für jede Sitzungsleitung ein Sitzungsgeld von 48 €.“
- § 11 Öffentliche Bekanntmachungen
Abs. 1: „ Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck in der Tageszeitung „OSTSEE-ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung“, zu beziehen über die Ostsee-Zeitung GmbH & Co.KG, Verlagshaus Grevesmühlen, August-Bebel-Str. 11, 23936 Grevesmühlen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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