26.08.2019 - 13 "Solarpark Stepenitztal"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Thurmann-Schulz sowie Frau Jaskulla stellen sich und ihr Vorhaben den Anwesenden mittels einer Power-Point-Präsentation vor. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, was das Vorhaben „Solarpark Stepenitztal“ bewirken soll und welche Flächen betroffen sind.

Bezüglich der Umsetzung des Vorhabens ist die Vereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung zu klären. Realisierungszeitraum erstreckt sich bis August 2021.

Die geplanten technischen Daten (Anlagenhöhe, Zaunhöhe) werden erläutert.

 

Aufgetretene Fragen der Bürger und Gemeindevertreter werden durch Frau Jaskulla, Herrn Thurmann-Schulz sowie Herrn Mahnel beantwortet.

Aufgrund der Anfrage der Zuwegung zur Bewirtschaftung dieser Flächen informiert Herr Schönfeld, das ein ausgewiesenes Wegegrundstück im Boden eine tiefe Rohrleitung verbirgt, die eventuell in den nächsten 10 Jahren erneuert werden muss.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Stepenitztal hat von den klm Architekten Leipzig GmbH den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erhalten. Für den Vorhabenträger Enerparc AG wurde der Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt.

Die Gemeinde Stepenitztal beschäftigt sich mit diesem Antrag. Die Planflächen sind als Anlage beigefügt.

 

Für die Gemeinde Stepenitztal geht es darum, dass die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung hergestellt werden kann und insbesondere die Regelung zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung erfolgt. Die Gemeinde Stepenitztal ist einer positiven Entwicklung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit aufgeschlossen.

 

Die Gemeinde kann sich vom Grundsatz die Entwicklung des Gebietes vorstellen. Voraussetzung ist, dass vor einem Aufstellungsbeschluss die Belange der Raumordnung abgestimmt werden.

 

 

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Beschluss:  

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Grundsatzbeschluss über die Einleitung eines Planverfahrens im Zusammenhang mit dem „Solarpark Stepenitztal“.

 

  1. Die Plangrenzen sind in Übersichtskarten dargestellt.

 

  1. Voraussetzung für die Einleitung eines Planverfahrens ist die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, die im Vorfeld abzustimmen ist. Die erforderlichen Beschlüsse über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst nach Herstellung der Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erörtert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

4


 

Anmerkung: Gemäß § 24 KV M-V haben Frau Bärbel Kock und Herr Mirco Zemke nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen und den Versammlungsraum verlassen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage