26.08.2019 - 8 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die einzelnen Paragraphen der Synopse zur Hauptsatzung werden diskutiert und folgende Festlegungen getroffen:

 

- § 3, Abs. 1 wird eine konkrete Frist von 2 Wochen festgelegt.

- § 8, Abs. 2, Nr. 12 wird der Wortlaut „“…sowie nach der HOAI im geschätzten Wert von bis zu 3.000,- € …“ ersatzlos gestrichen.

- § 8, Abs. 3 wird die Summe von 300 € durch 850 € ersetzt.

- § 9 Abs. 4 findet Variante 1 Anwendung.

 

Sehr ausgiebig wird das Für und Wider der Bildung von mehreren Ausschüssen und die Möglichkeit der Benennung von sachkundigen Einwohnern diskutiert.

 

Frau Kock stellt folgenden Antrag, über den dann abgestimmt wird:

„Gem. § 36 KV M-V wird ein Bau- und Wegeausschuss sowie ein Sozialausschuss gebildet, die aus jeweils 4 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern bestehen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

3

Nein- Stimmen:

5

Enthaltungen:

3

 

Damit ist der Antrag von Frau Kock abgelehnt.

 

Für den Bau-, Wege- und Sozialausschuss werden folgende Aufgaben einstimmig festgelegt:

- Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen

- Planung und Entwicklung

- Entwicklung und Förderung der Vereine

- Senioren- und Jugendbetreuung

- Kindergarten

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Stepenitztal hat die Führung eines Doppelhaushaltes beschlossen und es gab seit dem Jahr 2014 zahlreiche gesetzliche Änderungen, unter anderem im Vergabewesen, in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und in der Entschädigungsverordnung, die eine grundsätzliche Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal erforderlich machen.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Stepenitztal beschließt die Neufassung der Hauptsatzung mit den o. a. Änderungen und Ergänzungen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage