26.08.2019 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Mo., 26.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Stoffregen erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage. Aufgetretene Fragen werden beantwortet.
Die Frage von Herrn Staben, was im Prüfbericht als „wesentlich“ und was als „unwesentlich“ bezeichnet wird, wird mit aufgenommen. Eine Begriffsdefinition wird ausgereicht.
Anmerkung der Verwaltung:
Begriffs-Definition zu „Wesentlich“ lt. IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)
Bei der Jahresabschlussprüfung spielt der Begriff der „Wesentlichkeit“ eine besondere Rolle im Aufsichtsrecht. Man unterscheidet in qualitative und quantitative Wesentlichkeit. Zu den Bewertungsgrundsätzen des HGB’s gehört der Grundsatz der Wesentlichkeit. Bei der JA-Prüfung sind Feststellungen nach dem allgemeinen Aufsichtsrecht in wesentliche und unwesentliche im Anhang und Prüfbericht aufzuführen. Unwesentlich sind Feststellungen, die nicht den Abschluss als Ganzes betreffen.
Bei der Prüfung des Rechnungswesens der Gemeinde Stepenitztal wurden bei den Auftragsvergaben Feststellungen getroffen, die im Prüfbericht (s. 9) richtigerweise als unwesentlich, bezogen auf den Gesamtabschluss, schriftlich festgehalten wurden.
Gemäß § 60 (5), Satz 3 KV M-V kann die Gemeindevertretung die Entlastung verweigern oder mit Einschränkungen aussprechen, wofür Gründe anzugeben sind.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 29.04.2019.
Das Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von 281.817,49 Euro ab, welcher in das Jahr 2017 als Ergebnisvortrag zu übertragen ist. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit einschließlich der aufgelaufenen Vorträge -1.244.582,67 Euro.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 27.254,09 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
400,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
832,7 kB
|