16.12.2019 - 7 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen. 

 

 

Frau Lenschow erläutert die Beschlussvorlage:

-          Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist immer aufzustellen, wenn Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr und in den Finanzplanjahren nicht erreicht werden kann

-          Erstes HSK 2011 erstellt, wird seitdem jährlich fortgeschrieben

-          Auf Seite 4 Zusammenfassung der Haushaltslage

-          Ab Seite 5 Auflistung der in den vergangenen Jahren beschlossenen einzelnen Sicherungsmaßnahmen und deren Umsetzung

-          Ab Seite 8: Vorschlag zu neuen Maßnahmen:

  • Erhebung von Garagenpachten
  • Vermietung des Saals

 

Frau Lenschow weist daraufhin, dass es zusätzlich zu den beiden aufgeführten Maßnahmen erforderlich ist, über die Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern zu diskutieren. Sie verweist dabei auf die Tabelle und die Erläuterungen im Vorbericht zum Doppelhaushalt und erklärt die Auswirkungen, wenn die Gemeinde unter den beiden aufgeführten Durchschnittshebesätzen liegt. 

 o Nivellierungshebesatz: Auswirkungen auf FAG-Leistungen (weniger                 Schlüsselzuweisungen, mehr Amts- und Kreisumlage)

 o Landesdurchschnitt nach Größenklassen: Festsetzung 20 Punkte oberhalb                dieses Wertes ist Voraussetzung für die Beantragung von                                                         Sonderzuweisungen zum Haushaltsausgleich.

 

Über die Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern wird ausgiebig diskutiert.

Herr von Bernstorf plädiert für die Anhebung der Steuern und stellt einen Antrag zur Abstimmung der Anhebung der Hebesätze:

- Grundsteuer A auf 339 %

- Grundsteuer B auf 427 %

- Gewerbesteuer auf 381 %

 

Herr Cords stellt den Antrag jeden Steuersatz einzeln abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis Grundsteuer A auf 339 %:

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:  0

 

Abstimmungsergebnis Grundsteuer B auf 427 %:

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:  0

 

Abstimmungsergebnis Gewerbesteuer auf 381 %:

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0

 

 

 

Weiterhin wird über die Miete des Gemeindesaals gesprochen. Zurzeit kann der Saal Stundenweise für 10,- Euro, beide Räume für 20,- Euro, zuzüglich einer Heizkostenpauschale von 15,- Euro ab Oktober gemietet werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Saal tageweise für einen Mietpreis von 100,- Euro für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde und 150,- Euro für Bürger aus anderen Gemeinden zu vermieten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0

 

Es werden keine zusätzlichen Kosten für Vor- und Nachbereitungszeit und keine Heizkostenpauschale berechnet. 

     

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bernstorf beschließt mit oben aufgeführten Änderungen die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2020 und die Finanzplanjahre 2021-2023.

 

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.            

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2639&TOLFDNR=38104&selfaction=print