16.05.2019 - 6 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Anwesenden diskutieren den Sachverhalt umfänglich. U. a. werden folgende Punkte erörtert:

-          Kalkulation der FFw-Gebührensatzung

-          Finanzlage der Nachbargemeinde Testorf-Steinfort/Zwangsfusion (Kassenkredit von ca. 530T€)

-          Aussage zu Fehlbeträgen in der Vorlage

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.            

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüting beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2019 und die Finanzplanjahre 2020 - 2022. Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden. Der erste Satz auf S. 3 der Vorlage entfällt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Anmerkung der Verwaltung, Frau Vorwerk:

Der Satz unten auf Seite 3 zur Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurde gelöscht und durch eine Einschätzung zum Haushalt ergänzt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage