09.05.2019 - 10 Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Neben der gesetzliche Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter kann nach § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallent-schädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuer-wehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung  - FwEntsch VO M-V) vom 28. November 2013 Personen  mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsent-schädigung in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter von Einsatzabteilungen.             

 

Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die sonstigen Aufwandsträger aller Ortsfeuerwehren der Gemeinde Upahl wurde in der ersten Vorstandsitzung der Gemeindefeuerwehr am 09.04.2019 in Anwesenheit der Verwaltung (in Person Frau Burmeister) und des Bürgermeisters diskutiert. Folgende Beträge werden im Ergebnis vorgeschlagen:

 

-          Jugendwart/in:   35 Euro monatl.

-          Gerätewart/in:    35 Euro monatl.

-          Maschinist/in :   35 Euro monatl.

-          Sicherheitsbeauftragte/r:  10 Euro monatl.

 

Dabei sollen die jeweiligen Funktionsträger aller Ortsfeuerwehren die gleiche Summe erhalten.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt, dass

 

- der/die Jugendwart/in eine Aufwandsentschädigung von    35 Euro

- der/die Gerätewart/in eine Aufwandsentschädigung von   35 Euro

- der/die Maschinist/in eine Aufwandsentschädigung von    35 Euro

- der/die Sicherheitsbeauftragte/r eine Aufwandsentschädigung von  10 Euro

monatlich erhält.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

0