09.05.2019 - 9 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow führt aus:
Mit dem 1. Nachtragshaushalt für die Gemeinde Upahl wurden vor allem die Auswirkungen der Gebietsänderung zum 01.01.2019 verarbeitet. Alle Haushaltsansätze, die bis 31.12.2018 über den Haushalt der Gemeinde Plüschow dargestellt wurden, sind nunmehr in den Nachtragshaushalt der Gemeinde Upahl eingearbeitet.
Nach den aktuellen Daten des Statistischen Amtes lebten zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Gemeinde Plüschow 1.561 Einwohner auf dem jetzigen Gemeindegebiet. Diese Zahl ist die Grundlage für die Leistungen aus dem Finanzausgleich. Die Hebesätze für die Realsteuern wurden, wie im Gebietsänderungsvertrag vereinbart, auf den niedrigeren Satz (und zwar den der ehemaligen Gemeinde Upahl) festgesetzt.
Der Stellenplan enthält nun 3 statt bisher 2 Stellen (3 Gemeindearbeiter).
Im Ergebnishaushalt wird ein Jahresfehlbetrag von -838.000 Euro ausgewiesen, welcher sich gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung um 344.300 Euro erhöht hat. Dies ist zum einen der Fusion, aber auch den Gewerbesteuerrückzahlungen geschuldet. Der Jahresfehlbetrag wird sich auch in den Folgejahren in ähnlicher Höhe fortsetzen. Inwieweit sich Synergieeffekte aus der Fusion positiv auf das Ergebnis auswirken, wird sich erst in den kommenden Haushaltsjahren zeigen. Aufgrund negativer Vorträge aus Vorjahren kann der jahresbezogene Fehlbetrag nicht verrechnet werden. Der Ergebnishaushalt ist somit nicht ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt weist einen negativen Saldo aus ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf und ist damit jahresbezogen nicht ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich kann hier aber durch Vorträge aus Vorjahren erreicht werden. Die Summe der Auszahlungen für Investitionen wurde von bisher 538.300 Euro auf 1.758.800 Euro erhöht. Dies betrifft überwiegend geförderte Investitionsvorhaben (Löschgruppenfahrzeug LF 20, Kita Bummi, Sportlerheim Upahl, Straße nach Hilgendorf). Weitere, nicht geförderte Maßnahmen des Nachtragshaushaltes 2019 sind der Anbau am Feuerwehrgerätehaus Upahl, der Straßenausbau "Am Horstenberg" und allgemeiner Straßenbau. Der Saldo aus Ein- Und Auszahlungen für Investitionen beträgt lediglich 88.300 Euro. Neue Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen werden nicht erforderlich. Der Schuldenstand aus Investitionskrediten wird zum 31.12.2019 398.495,48 Euro betragen. Drei der fünf Darlehen sind bis 2023 zurück gezahlt.
Entsprechend der aktuellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes wurden Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen in den Finanzplanjahren berücksichtigt. Sollten diese künftig entfallen, wurde durch das Land ein adäquater Ausgleich zugesagt.
Die sogenannte Fusionsprämie für die Gebietsänderung in Höhe von 400.000 Euro wurde zunächst als allgemeiner Sonderposten aus Zuwendungen verbucht. Er ist gemäß Richtlinie und Gebietsänderungsvertrag den einzelnen Baumaßnahmen nach deren Abschluss zuzuordnen.
2019 werden voraussichtlich Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit erforderlich, sollten alle veranschlagten Investitionen, auch unter Berücksichtigung der Haushaltsübertragungen aus Vorjahren, umgesetzt werden. Daher wurde der Kassenkreditrahmen auf 180.000 Euro erhöht.
Pünktlich zu Ostern hat das Innenministerium die Zahlen zum neuen Finanzausgleichsgesetz 2020 veröffentlicht. Die bisher gezahlten Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich sind künftig in den Schlüsselzuweisungen enthalten. Allerdings erhält die Gemeinde Upahl aufgrund ihrer relative hohen Steuerkraft nur geringe Schlüsselzuweisungen, so dass die künftige Erhöhung der Schlüsselzuweisungen den weggefallenen Familienleistungsausgleich nicht auffängt (-25.500 Euro weniger). Lediglich durch die neue Infrastrukturpauschale von 109.400 Euro steht die Gemeinde durch das neue FAG ab 2020 finanziell etwas besser da als bisher. Diese Beträge sind in der Finanzplanung dieses Nachtragshaushalts für 2020 noch nicht berücksichtigt.
Aufgetretene Fragen werden durch Frau Lenschow und den BM beantwortet, das betrifft u. a. den Wohnungsleerstand.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
In der vorliegenden Nachtragssatzung fand vor allem die zum 01.01.2019 vollzogene Gemeindefusion der Gemeinde Upahl mit der Gemeinde Plüschow Berücksichtigung.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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