09.05.2019 - 8 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow führt aus:
Die Gemeinde Upahl ist seit 2011 in der Pflicht zur Haushaltssicherung. Die bisher beschlossenen Maßnahmen (Hebesatzanpassungen für die Realsteuern, Entgeltanpassungen, Reduzierung von Energiekosten, Schuldenreduzierung, Grundstücksverkäufe) und deren Umsetzung sind unter Punkt III des Konzeptes erläutert.
Die bisherige Gemeinde Plüschow, die seit 01.01.2019 zur Gemeinde Upahl gehört, hat ebenfalls seit 2011 aufgrund der schwierigen Haushaltslage eine konsequente Haushaltskonsolidierung betrieben. Hierzu gehören die Anhebung aller Sätze für die Realsteuern und die Hundesteuer, Pachtanpassungen, Gebührenanpassungen, u.a. für das Gemeindehaus, Mieterhöhungen bei gemeindlichen Wohnungen, der Verkauf eines Wohnblocks und Einschnitte in den freiwilligen Leistungen durch Streichung oder Kürzung von Zuschüssen (Bücherbus, Begrüßungsgeld für Neugeborene, Rentnerbetreuung). Außerdem wurde der Nutzungsvertrag für das Schloss Plüschow neu ausgehandelt.
Unter Punkt IV wird erläutert, dass die Gemeinde mit der aktuellen Fortschreibung keine weiteren Maßnahmen zur Haushaltssicherung festlegt. Im § 8 des Gebietsänderungsvertrages zum Zusammenschluss der Gemeinden Upahl und Plüschow ist festgelegt, dass sich die Vertragspartner darüber einig sind, dass mit Wirksamwerden des Vertrags einheitliche Hebesätze für die Realsteuern gelten sollen. Maßgebend für deren Ansatz ist dabei der geringere Hebesatz des jeweiligen Vertragspartners zu diesem Zeitpunkt. Eine Anhebung ist somit mit dem aktuellen Haushaltsplan ausgeschlossen. Allerdings ist vorgesehen, dass die Gemeinde mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 ihre Realsteuerhebesätze anpasst.
Sachverhalt:
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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