11.03.2019 - 6 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Den Gemeindevertretern und anwesenden Bürgern wird anhand einer Powerpoint-Präsentation des RREP und deren Auswirkungen näher gebracht. Herr Prahler, Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen und Mitglied im Regionalen Planungsverband konnte an dieser Sitzung leider nicht teilnehmen.

 

Die Anwesenden tauschen sich umfänglich über den Sachverhalt aus.

Folgende Eckpunkte können u. a. benannt werden:

-          Missverhältnis bei der Stimmverteilung im Planungsverband zu Ungunsten des ländlichen Bereiches.

-          Raubvögel erhalten größere Abstandsflächen als Ortslagen.

-          Rechtskraft des RREP abwarten.

-          Klagen von Interessengruppen gegen den RREP wird erwartet.

-          Vor weiteren Entscheidungen wird Einbindung eines Fachanwalts nötig.

 

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Rüting ist im Rahmen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes Westmecklenburg.

Die 1. Beteiligung fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichtes, einschließlich der Fachbeiträge zum Rotmilan und zum Denkmalschutz, erarbeitet.

Mit Beschluss der 59. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Westmecklenburg vom 05.11.2018 wurden die Entwürfe des Kapitels 6.5 Energie und des dazugehörigen des Umweltberichtes für die 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange freigegeben.

Die Entwurfsunterlagen liegen in dem Zeitraum

vom 05.02.2019 bis zum 10.04.2019

für jedermann zur Einsichtnahme in den Amtsverwaltungen gemäß Bekanntmachung öffentlich aus.

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist außerdem im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de einsehbar.

 

Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP beschrieben sind, betreffen. Dann kann dies die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.

 

Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Windenergie. Letzteres beinhaltet die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung ausführlich dargestellt sind (s. Anlage Abb.19).

 

Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen

 

Andernfalls dürften sie überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).

Dies stellt die 2. Beteiligungsrunde dar. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Stufen der Beteiligung. Änderungen können sich auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und deren rechtliche Beurteilung ergeben. Beschlüsse, die letztlich zur Rechtskraft des RREPs führen, werden von der Vollversammlung des Planungsverbands Westmecklenburg in öffentlicher Sitzung gefasst. 

 

Für die Gemeinde Rüting ergibt sich unter Anwendung dieser Kriterien nach dem vorliegenden Entwurf folgendes:

 

Im Gemeindegebiet Rüting ist als Erweiterung des bereits vorhandenen Windeignungsgebietes Nr. 8 Rüting gemäß RREP WM 2011 (Altgebiet) ein neues Windeignungsgebiet 46/18* Rüting mit einer Größe von 69 ha dargestellt (s. Anlage Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete). Dieses neue Windeignungsgebiet 46/18* ist als „Eignungsgebiet für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“  in der Karte mit Schraffur ausgewiesen. Das neue WEG 46/18* überlappt zu einem großen Teil das Altgebiet.  Das Altgebiet Nr. 8 in Rüting ist mit einer planerischen Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung in „blau“ in der Karte dargestellt.

 

Im Entwurf Kap. 6.5 Energie Programmschwerpunkte 9 und 10 heißt es dazu:

 

Für Eignungsgebiet für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung:

 

(9) Die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen ist in den Eignungsgebieten, die der bedingten Festlegung unterliegen, nur dann zulässig, wenn auf den Teilflächen im benachbarten Altgebiet, die sich innerhalb des 2,5 km-Mindestabstandes zum Eignungsgebiet für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung befinden, die bestehenden Windenergieanlagen vollständig abgebaut sind und ein Repowering bzw. die Errichtung neuer Anlagen ausgeschlossen ist. (Z)

 

Für Eignungsgebiete mit planerischer Öffnungsklausel für gemeindliche

Bauleitplanung (Standorte Altgebiete):

 

(10)  Ausnahmsweise ist die Errichtung und Erneuerung von

Windenergieanlagen außerhalb der in der Gesamtkarte dargestellten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zulässig, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind bzw. werden:

  1. Die Windenergieanlagen sollen auf einer Standortfläche errichtet oder erneuert werden, die bereits mit den RREP WM 2011 als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen dargestellt war.
  2. Die Standortfläche wird durch Bauleitplanung gesichert oder ist es bereits. Nur wenn keine entsprechende Bauleitplanung der Gemeinde vorliegt, dann muss die Gemeinde für den auf ihr Gemeindegebiet entfallenden räumlichen Anteil der Standortfläche innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungs-programms Westmecklenburg einen Flächennutzungsplan aufstellen oder ändern; es gilt das Datum der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes. (Z)

 

Siehe auch Erläuterungen zu den Programmschwerpunkten (9) und (10) aus dem Entwurf des RREP WM Kap. 6.5 in der Anlage.

 

Zu PS (9):

Für die Gemeinde Rüting bedeutet das, erst wenn alle Anlagen im Altgebiet Nr. 9 Harmshagen der Gemeinde Testorf-Steinfort abgebaut sind und die Gemeinde Testorf-Steinfort die Ausweisung des „Sondergebietes Windenergieanlagen“ im Flächennutzungsplan herausgenommen hat, können in dem neuen Windeignungsgebiet 46/18* neue Windenergieanlagen errichtet werden.

Zu PS (10):

Die Gemeinde Rüting hat das WEG Nr. 8 (Altgebiet) in ihrem Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Windenergieanlagen“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist mit der Bekanntmachung am 12.12.2001 wirksam geworden. Die Gemeinde hat  mit dem B-Plan Nr. 1 die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen und deren Höhen konkret festgelegt. Der B-Plan Nr. 1 ist am 11.12.2001 in Kraft getreten. In einem späteren Verfahren zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 wurde die Erschließung der einzelnen Standorte neu geregelt.

Die 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 ist mit Ablauf des 23.06.2005 in Kraft getreten.

Mit diesen Bauleitplanungen erfüllt die Gemeinde Rüting die Anforderungen im Programmschwerpunkt (10) für die Anwendung der planerischen Öffnungsklausel für das Altgebiet Nr. 8 Rüting.

In den Bereichen der Überlappungen des Erweiterungsgebietes mit dem Altgebiet findet zusätzlich die Festlegung gemäß Programmschwerpunkt (9) Anwendung.

 

Im Gebiet der Nachbargemeinde Testorf-Steinfort ist das Windeignungsgebiet Nr. 9 Harmshagen des RREP WM 2011 (Altgebiet) mit einer planerischen Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung in „blau“ ausgewiesen  (s. Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete). Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat mit der Änderung des Flächennutzungsplanes zum Thema Windenergie die ersten Schritte zur Streichung des Windeignungsgebietes eingeleitet.

 

Ein weiteres neues Windeignungsgebiet befindet sich auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Mühlen-Eichsen. Das Windeignungsgebiet 08/18 hat eine Größe von 48 ha. Der Abstand zur Außenbereichslage Vierhausen beträgt mehr als 1000 m (s. Anlage Übersichtskarte Windeignungsgebiete).

 

Der Entwurf des  Umweltberichts zum Kap. 6.5 Energie beinhaltet u.a. eine Bestandsaufnahme bezüglich der Schutzgüter und der zu erwartenden Umweltauswirkungen im WEG 46/18* in den Tabellen  53 und 108 (s. Anlagen). Des Weiteren wurden die Erhaltungsziele der EU-Vogelschutzgebiete (SPA) im Umweltbericht einer Prüfung unterzogen und die Ergebnisse dokumentiert. Das WEG 46/18* Rüting Erweiterung befindet sich in einem Abstand von 500m zum Schutzgebiet  SPA DE 2233-401 Stepenitz-Poischower Mühlenbach-Radegast-Maurine (nähere Ausführungen dazu in der Anlage).

 

 

Ob die Gemeinde Rüting im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung des RREP zum Kap. 6.5 Energie eine Stellungnahme abgeben möchte, liegt im eigenen Ermessen der Gemeinde.

 

 

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Anlagen zur Vorlage