14.03.2019 - 6 Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und Ernennu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr H.-P. Voß weist darauf hin, dass lt. § 3 des Brandschutzgesetzes eine abgeschlossene Ausbildung für die Besetzung eines Wehrführers mit gleichzeitiger Beförderung erfolgt sein muss. Wenn diese Ausbildung noch nicht abgeschlossen wurde, muss sie innerhalt von 2 Jahren nachgeholt werden.

 

Sachverhalt:

Zur Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Upahl am 08.02.2019 fand die Wahl  des Ortswehrführers statt. Zur Wahl hatten sich Herr Alexander Ehlers sowie Herr Tobias Lokaitis gestellt. In einer geheimen Abstimmung erhielt Herr Alexander Ehlers 17 und Herr Tobias Lokaitis 9 Stimmen. Herr Alexander Ehlers erhielt somit die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Die Jahreshauptversammlung war mit zwei Dritteln (26 von 31 aktiven Mitgliedern) beschlussfähig.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt, der am 08.02.2019 stattgefundenen Wahl von Alexander Ehlers zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Upahl – Ortsfeuerwehr Upahl zuzustimmen. Die Ernennung und gleichzeitige Beförderung zum Brandmeister erfolgt mit Wirkung vom 14.03.2019.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Durch Nachsprechen der Eidesformel und Überreichung der Ernennungsurkunde wird Herr Alexander Ehlers zum Ehrenbeamten ernannt.

Anschließend wird die Beförderungsurkunde zum Brandmeister überreicht.