14.03.2019 - 10 Stellungnahme als Nachbargemeinde für die Erric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die MBBF Windplanung GmbH & Co. KG plant auf dem o. g. Flurstück in der Gemarkung Büttlingen die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ GE 158-5.3 mit einer Nabenhöhe von 161 m und einer Nennwertleistung i. H. v. 5,3 MW. Der Rotorduchmesser ist mit 158 m, die Gesamtbauhöhe mit 240  m angegeben.

 

Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde die Gemeinde Upahl von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, um ihre Stellungnahme als Nachbargemeinde mit Schreiben vom 17.01.2019 ersucht. Die Abgabe der Stellungnahme war nur bis 20.02.2019 möglich.

 

Beigefügt finden Sie die bereits an das StALU versendete Stellungnahme der Verwaltung in Absprache mit dem Bürgermeister. Diese lehnt sich inhaltlich an die letzte abgegebene Stellungnahme für 1 WKA in Questin aus dem September 2018 an.

 

Es ergeht der Hinweis, dass die Stellungnahme bereits abgegeben wurde.

Die Stellungnahme beinhaltet u. a.:

„Die Gemeinde geht davon aus, dass die geplante Errichtung einer Windenergieanlage zu einer erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität der Anwohner der Ortsteile Hanshagen, Sievershagen, Kastahn führt. Die Anwohner der genannten Ortsteile sind bereits durch die A 20 hinsichtlich des Verkehrslärms und die bereits vorhandenen Bestandswindkraftanlagen extrem betroffen. …“

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage