19.05.2009 - 3 Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Di., 19.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krause kann mit dem Bericht über die Sozialarbeit mitgehen, sieht den vorliegenden Vertragsentwurf jedoch kritisch. Die Anwesenden einigen sich darauf, die Paragrafen des Entwurfs einzeln abzuarbeiten. Dabei ergaben sich folgende Korrekturen:
- In der Überschrift ist „und 01.09.2004“ zu streichen.
- Das Wort „Projekt“ ist durchgängig zu streichen, „Projektträger“ ist durch „AWO“ zu ersetzen.
- § 3, Absatz 2, letzter Satz wird in § 12 (Laufzeit) verschoben.
- § 4, Absatz 5, letzter Satz: „haftpflicht- „ ist zu streichen.
- § 6, Absatz 1: Die Sätze 2-5 werden gestrichen.
- § 6, Absatz 2 ist so umzuformulieren, dass die Unfallversicherung auf alle beteiligten Personen im Rahmen der Schulveranstaltung ausgedehnt wird.
- § 8, Absatz 1, Satz 3: Hier wird darüber diskutiert, in welchen Anteilen der Landkreis und die Gemeinde an den Kosten beteiligt werden. Es wird sich jedoch darauf verständigt, diese Formulierung beizubehalten.
- § 8, Absatz 1, Satz 4: Der Satz soll heißen: “Die Sachkosten werden ausschließlich aus Mitteln der Gemeinde Gägelow im Rahmen ihres Haushaltsplanes finanziert.
- § 8, Absatz 1 ist um folgenden Satz 5 zu ergänzen: „Veranstaltungen können auch über geringe Unkostenbeiträge der Teilnehmer mitfinanziert werden.“
- § 8, Absatz 2, Satz 5: Von Herrn Krause und Frau Oldenburg wird kritisiert, dass als Grundlage für die Berechnung der Verwaltungsgemeinkosten 10% der AG-Personalkosten zugrunde gelegt werden, während sonst (z.B. in der Jugendarbeit) lediglich 8% üblich sind. Die AWO wird zur Gemeindevertretersitzung am kommenden Dienstag nachweisen, worin der höhere Prozentsatz gerechtfertigt ist.
- § 9, Absatz 4: Die Anwesenden kritisieren, dass diese Regelung nicht auf ein Maximum begrenzt wird. Frau Gustke erklärt hierzu, dass es sich hauptsächlich um eine Woche Ferienlager in Zierow 2 bis 3 weitere kleinere Veranstaltungen handelt. Folgende Formulierung ist einzufügen nach dem Wort Schulsozialarbeiterin: „entsprechend dem mit dem Bürgermeister abgestimmten Jahresplan“.
Der Finanzausschuss und der Sozialausschuss empfehlen der Gemeindevertretung folgenden Beschluss nach Einarbeitung der in dieser Sitzung vorgeschlagenen Änderungen und Vorlage einer Erläuterung der AWO hinsichtlich der Prozentregelung für die Verwaltungsgemeinkosten (§ 8):
Die Gemeinde Gägelow beschließt die Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit in Proseken zwischen der AWO Soziale Dienste gGmbH Wismar und der Gemeinde Gägelow mit dem anhängigen Kurzkonzept.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,5 kB
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