06.02.2019 - 6 Information zum Entwurf eines öffentlich-rechtl...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 19.11.2003 bilden das Amt Grevesmühlen-Land und die Stadt Grevesmühlen seit dem 01.01.2004 eine Verwaltungsgemeinschaft. Weil sich nach der langen Vertragslaufzeit womöglich Hintergründe, Motive und Ziele verändert haben und zudem der Vertrag mit dem 01.01.2018 jährlich kündbar wurde, bildeten Mitte 2017 die Stadtvertretung und der Amtsausschuss jeweils einen beratenden Ausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ mit dem Ziel, über die zukünftige Gestaltung der Verwaltungsgemeinschaft zu beraten. Nachdem sich die beiden Ausschüsse mehrheitlich für die Weiterführung der Verwaltungsgemeinschaft ausgesprochen hatten, beschäftigten sie sich sodann intensiv mit den Inhalten einer neuen vertraglichen Grundlage für die Verwaltungsgemeinschaft. Im Ergebnis liegt jetzt ein Vertragsentwurf vor, der bereits mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt. Dieser Entwurf wird der Stadtvertretung am 18.02.2019 und dem Amtsausschuss am 11.02.2019 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Eine Lesefassung des Vertragsentwurfs entnehmen Sie zu Ihrer Information bitte der Anlage.

 

-          Herr Hinze informiert über einen Brief von Hans-Jürgen Vitense, Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort, zum öffentlich-rechtlichen Vertrag.

-          Herr Grote findet das Verfahren zum Vertrag nicht in Ordnung und fühlt sich viel zu spät über den Inhalt informiert, denn am 11.2.2019 soll bereits der Amtsausschuss dazu beschließen. Er versteht die Eile nicht, da der bisherige Vertrag doch automatisch verlängert wird, wenn keine Kündigung erfolgt.

Außerdem vermisst er die Synopse vom bestehenden zum neuen Vertrag, das wäre für alle sinnvoll und verständlicher.

Herr Grote spricht weiter die nachfolgenden Paragraphen an:

§ 3, Abs. 2 – keine Entscheidung des Amtes zu Personal

     , Abs. 3 – nur Rederecht – damit ist er nicht einverstanden, der Stellenplan

                     bedarf der Zustimmung des Amtsausschusses

§ 5, Abs. 1, Satz 2

     , Abs. 2, Satz 1

     , Abs. 6

     , Abs. 8, was bedeutet vollumfänglich der Stadt gutgeschrieben, aber

     , Abs. 9, in der Formel wieder minus FAG Amt

          Das versteht doch keiner, warum wird das nicht erläutert?

      , Abs. 10 in Verbindung mit Abs. 4

                    geht das überhaupt zeitgleich zum 30.06.?

§ 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 4

§ 9, Absatz 3

§ 10, Absatz 1, Satz 2 i.V.m. § 1, Absatz 1

       , Absatz 2

 

Frau Scheiderer nimmt zu allen Punkten Stellung. Zu § 5 Abs. 9 wird sie Rücksprache mit Frau Lenschow halten.

 

Antrag der Gemeindevertreter:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, in der Amtsausschusssitzung am 11.02.2019 darauf hinzuwirken, dass die Stadtverwaltung Grevesmühlen verpflichtet wird, die Zustimmung des Amtsausschusses einzuholen, bevor die Stadtvertretung den Beschluss zum Stellenplan der Stadt Grevesmühlen für die Folgejahre fasst.

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:  6

Nein- Stimmen: 1

Enthaltungen:  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage