31.01.2019 - 10 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 31.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Beschlüsse zur Aufgabenübertragung auf das Amt und zur Bildung eines Wahlbereiches wurden von den Gemeindevertretungen der Gemeinde Upahl am 28.11.2013 und der früheren Gemeinde Plüschow am 03.12.2013 bereits gefasst. Sie gelten zwar bis auf Widerruf, allerdings ist durch die Fusion der Gemeinden Plüschow und Upahl zur neuen Gemeinde Upahl fraglich, ob diese Beschlüsse weiterhin Fortbestand haben. Daher hat die Kreiswahlleitung empfohlen, diese Beschlüsse noch einmal durch die erweiterte Gemeindevertretung Upahl neu zu fassen. Die bisherigen Beschlüsse sind aufzuheben. Der Fortbestand der Beschlüsse ist auch nicht Bestandteil des Gemeindefusionsvertrages. Dort ist nur festgelegt worden, die bisherige Wahlbezirkseinteilung beizubehalten, womit die nun größere Gemeinde Upahl in 3 Wahlbezirke eingeteilt wird.
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 LKWO M-V kann „jede amtsangehörende Gemeinde […] durch Beschluss der Gemeindevertretung die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt übertragen.“ Gemäß Abs. 3 der Vorschrift muss „die Übertragung von Aufgaben nach Abs. 2 oder der Widerruf einer bereits erfolgten Übertragung […] spätestens am 120. Tag vor der Wahl gegenüber dem Amt erklärt werden.“ Die Übertragung der Aufgaben hat sich als zweckmäßig erwiesen und soll daher bis auf Widerruf weiterhin erfolgen.
Gemäß § 61 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16.12.2010 ist das Wahlgebiet für die Kommunalwahlen das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird. Nach Abs. 2 der Vorschrift können Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl bis zu 25.000 in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Alle übrigen Wahlgebiete sind in mehrere Wahlbereiche einzuteilen.
Gemäß Abs. 3 dieser Vorschrift entscheidet über Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche die Vertretung, wobei die Einwohnerzahl in den einzelnen Wahlbereichen nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten von der durchschnittlichen Einwohnerzahl des Wahlgebietes abweichen darf.
Weder dem Gesetz noch einschlägigen Kommentaren dazu kann eindeutig entnommen werden, ob die Wahlbereichseinteilung durch die Vertretung bei Kommunen mit Einwohnerzahlen unter 25.000 entbehrlich ist. Zur Wahrung der Rechtssicherheit ist dieser Einteilungsbeschluss daher zu fassen.
Der Beschluss zur Aufgabenübertragung wäre spätestens bis zum 26.01.2019 zu fassen gewesen. Allerdings hat auch gemäß § 14 LKWG M-V die Gemeindewahlleitung möglichst früh nach Bestimmung des Tages der Wahl durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge aufzufordern. Der Wahltag ist im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 51, erschienen am 17.12.2018, öffentlich bekannt gemacht worden. Die Wahlbekanntmachung kann aber erst erfolgen, nachdem die Aufgaben übertragen wurden und auch die Wahlbereichseinteilung der Gemeinde feststeht.
Die anderen 7 amtsangehörigen Gemeinden haben die Aufgabenübertragung und Wahlbereichseinteilung, wie ursprünglich die Gemeinden Upahl und Plüschow, bereits Ende 2013/Anfang 2014 beschlossen. Um den Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Wahlbewerbung einzuräumen, hat die Gemeindewahlleitung des Amtes Grevesmühlen-Land die Wahlbekanntmachung Anfang Januar 2019 als eine Bekanntmachung für alle amtsangehörigen Gemeinden veröffentlicht. Ein Sitzungstermin für die Gemeindevertretung Upahl war bis dahin nicht zu realisieren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Upahl genehmigt die am 04.01.2019 auf der Grundlage von § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land, die Einteilung des Wahlgebiets der Gemeinde Upahl in einen Wahlbereich sowie die gleichzeitige Aufhebung der dazu ergangenen Beschlüsse der Gemeindevertretung Upahl vom 28.11.2013 und der Gemeindevertretung Plüschow vom 03.12.2013.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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