31.01.2019 - 14 Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 31.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten der Fusion der Gemeinden Plüschow und Upahl ist auch die Organisation der Feuerwehr für die jetzt größere Gemeinde festzulegen. Dazu wurde In einem gemeinsamen Termin mit Bürgermeistern, Wehrführern und Verwaltung besprochen, dass es zukünftig eine Gemeindefeuerwehr mit drei Ortsfeuerwehren (Hanshagen, Plüschow, Upahl) geben soll.
Dabei sind In den Vorstand der Gemeindefeuerwehr mindestens ein/e Gemeindewehrführer/in sowie ein/e Stellvertreter/in und ein/e Schriftwart/in für sechs Jahre zu wählen. Die Wahl soll durch die Mitgliederversammlung nach Beschluss der Gemeindefeuerwehrsatzung am 08.03.2019 stattfinden.
Zuvor wählen die drei Ortsfeuerwehren ihren Vorstand ebenfalls für sechs Jahre. In die Vorstände der Ortsfeuerwehren sind mindestens jeweils ein/e Ortswehrführer/in sowie ein/e Stellvertreter/in ein/e Schriftwart/in zu wählen. Weitere Funktionsträger (z.B. Zugführer, Gruppenführer, Gerätewart, Jugendwart) können gewählt werden. Auch hier werden gegebenenfalls Ortsfeuerwehrsatzungen durch die Mitgliederversammlungen beschlossen.
Die Sitzungstermine hierzu standen bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht fest, werden den Betroffenen aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Falls eine der Ortswehrführer/innen zum/zur Gemeindewehrführer/in gewählt wird, verzichtet diese Ortswehr für die Dauer der Amtszeit auf die Nachbesetzung der Ortswehrführung.
Durch die Gemeindevertretung ist die Höhe der Aufwandsentschädigungen des/der Gemeindewehrführer/in und seiner/seines Stellvertreters/Stellvertreterin sowie der jeweiligen Ortswehrführer/innen und deren Stellvertreter/innen und die der Schriftwart/innen zu beschließen. Die Aufwandsentschädigungen der sonstigen Funktionsträger können erst nach der Entscheidung über die tatsächliche Besetzung dieser Funktionen beschlossen werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird bei Bedarf für die erste Sitzung der Gemeindevertretung nach der Mitgliederversammlung der Gemeindefeuerwehr am 08.03.2019 vorbereitet.
Die monatlichen Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger, die Ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, betragen laut § 2 der im Anhang beiliegenden Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung - FwEntsch VO M-V) vom 28. November 2013:
- für Gemeindewehrführer/in amtsangehörigen Gemeinden 170 Euro
- für Ortswehrführer/in amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden 140 Euro
Der/die Stellvertreter/in erhält eine Aufwandentschädigung, die höchstens die Hälfte der genannten Höchstsätze beträgt.
Für den/die Schriftwart/in als Person mit besonderen Aufgaben, kann nach § 5 dieser Verordnung eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.
Ein Mindest-/ Höchstsatz ist nicht vorgegeben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für nachstehende Ehrenämter monatlich folgende Aufwandentschädigungen auszureichen:
- Gemeindewehrführung 170 Euro
- stellevertretende Gemeindewehrführung 85 Euro
- Schriftführung in der Gemeindefeuerwehr 10 Euro
- Ortswehrführung 140 Euro
- stellvertretende Ortswehrführung 70 Euro
- Schriftführung in der Ortsfeuerwehr 10 Euro
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |
Folgende während der Diskussion aufgetretene Fragen gilt es zu klären:
Wie wird verfahren, wenn von einer Person zwei Funktionen wahrgenommen werden? Für den Gemeindewehrführer ist das geregelt. Was ist mit dem stellvertretenden Gemeindewehrführer? Wie wird verfahren, wenn der stellvertretende Gemeindewehrführer gleichzeitig Ortswehrführer ist? Welche Entschädigung wird gezahlt?
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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90,4 kB
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