31.01.2019 - 6 Information zum Entwurf eines öffentlich-rechtl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert, dass einige Gemeindevertreter aus Upahl durch den Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort zum Thema öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Fortführung der Verwaltungsgemeinschaft angeschrieben wurden.

Herr Springer als auch Frau Scheiderer informieren über die Bildung und die Arbeit des Sonderausschusses „Verwaltungsgemeinschaft“, der mit der Aushandlung eines neuen Vertrages beauftragt wurde. Der neue Vertragsentwurf wurde mit dem Landkreis bereits mehrmals abgestimmt. Der Hauptausschuss der Stadt hat diesem Vertrag bereits zugestimmt. Die Stadtvertretung wird voraussichtlich am 18.02.2019 über diesen Vertrag abstimmen, am 11.02.2019 ist der Vertragsabschluss Thema der Sitzung des Amtsausschusses.

 

Aufgetretene Fragen zum Vertragsentwurf werden ausführlich diskutiert und beantwortet.

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 19.11.2003 bilden das Amt Grevesmühlen-Land und die Stadt Grevesmühlen seit dem 01.01.2004 eine Verwaltungsgemeinschaft. Weil sich nach der langen Vertragslaufzeit womöglich Hintergründe, Motive und Ziele verändert haben und zudem der Vertrag mit dem 01.01.2018 jährlich kündbar wurde, bildeten Mitte 2017 die Stadtvertretung und der Amtsausschuss jeweils einen beratenden Ausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ mit dem Ziel, über die zukünftige Gestaltung der Verwaltungsgemeinschaft zu beraten. Nachdem sich die beiden Ausschüsse mehrheitlich für die Weiterführung der Verwaltungsgemeinschaft ausgesprochen hatten, beschäftigten sie sich sodann intensiv mit den Inhalten einer neuen vertraglichen Grundlage für die Verwaltungsgemeinschaft. Im Ergebnis liegt jetzt ein Vertragsentwurf vor, der bereits mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt. Dieser Entwurf wird der Stadtvertretung am 18.02.2019 und dem Amtsausschuss am 11.02.2019 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Eine Lesefassung des Vertragsentwurfs entnehmen Sie zu Ihrer Information bitte der Anlage.

 

Die Gemeindevertreter nehmen den Vertragsentwurf zur Kenntnis und stehen einer Vertragsunterzeichnung positiv gegenüber.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage