29.01.2019 - 8 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigu...

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Wortprotokoll

 

Herr Janke macht ausführliche Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 9.1. Zur Verdeutlichung zeigt er das betroffene Gebiet auf einer Karte. Es liegen 2 Bauanträge und 1 Bauvoranfrage vor. Zu den vorhandenen 4 Anlagen könnten 7 neue Anlagen dazukommen. 2 Windenergieanlagen der Bauvoranfrage liegen außerhalb des Eignungsraumes. Herr Janke geht weiterhin auf die unterschiedlichen Höhen der Anlagen ein. Aus Sicht der Stadt Grevesmühlen sprechen der Abstand zur Wohnbebauung, der Artenschutz und die Lärmbeeinträchtigung gegen die Anträge.

 

Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass beide Antragsteller die maximalen Lärmwerte bereits erreichen oder leicht überschreiten, obwohl sie sich gegenseitig nicht berücksichtigt haben. Somit kann eingeschätzt werden, dass auch die maximalen Lärmwerte beim Aufstellen weiterer Anlagen nicht eingehalten werden können.

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, ob der Lärm bei höheren Anlagen geringer ist.

 

Der Bürgermeister verdeutlicht, dass die Turbinen dann auch dementsprechend größer sind. Es ist davon auszugehen, dass der Lärm nicht geringer ist.

 

Dr. Anderko betont, dass die betroffenen Bürger noch weitere Gründe vorbringen, als das Baugesetzbuch zur Versagung des Einvernehmens vorsieht. Er legt ausführlich seine Meinung zur regenerativen Energien dar und spricht sich u.a. dafür aus, den Strom dort zu verbrauchen, wo er produziert wird. Die Vorgehensweise kann nicht einfach so hingenommen werden.

 

Herr Baetke kritisiert die Menge der Anträge. Auch er spricht sich positiv für regenerative Energien, insbesondere für Photovoltaik aus. In Sachen Windkraftanlagen muss ein Maß gefunden werden.

 

Herr Hering spricht das Thema Schall an. Als besonders störend werden die Wind Verwirbelungen der Rotorblätter empfunden. Er spricht in diesem Zusammenhang das Lärmschutzgutachten an. Die Messung wurde an einem Tag durchgeführt, an dem der Wind entgegengesetzt zu den Windenergieanlagen wehte. Bei dieser Messung wurde bereits eine Überschreitung festgestellt. Bezüglich des Gutachtens spricht er von der Befangenheit des Gutachters und der Antragsteller.

 

Frau Ertel geht auf den Artenschutz ein. Es kann nachgewiesen werden, dass ein Seeadler dort seinen Horst hat. Weiterhin liegen Fotos vor, wie ein Rotmilan durch eine Windkraftanlage getötet wurde.

 

Herr Gebuhr geht auf den Schattenwurf und deren Beeinträchtigung ein.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Schattenwurf nicht in vollem Umfang berücksichtigt wird, sondern nur die direkte Verschattung der Wohnhäuser berücksichtigt.

 

Frau Ertel merkt an, dass auch Besitzer von Photovoltaikanlagen durch den Schattenwurf beeinträchtigt werden und mit Umsatzeinbußen rechnen müssen. Sie spricht sich positiv für Photovoltaikanlagen aus. Durch diese regenerative Energie gibt es keine Beeinträchtigungen für Mensch und Tier.

 

Herr Schönfeldt ist der Ansicht, dass dem Planungsverband die Stirn geboten werden sollte. In diesem Zusammenhang spricht er

 

Frau Ertel pflichtet der Ansicht von Herrn Schönfeldt bei. Aus ihrer Sicht ist es unverständlich, dass es noch keinen endgültig festgelegten Eignungsraum des Planungsverbandes gibt, aber Bauanträge gestellt werden können. In diesem Zusammenhang spricht sie die Bundesratsinitiative der Landesregierung Brandenburg an.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Planungshoheit auch schon durch das Grundgesetz und Baugesetzbuch eingeschränkt ist. Die übergeordnete Planung ist für einige Dinge unerlässlich. Das Land Brandenburg hat eine Initiative zur Änderung des Privilegierungsparagraphen gestartet. Der Bürgermeister wird im Vorstand des Planungsverbandes anregen, sich dieser Diskussion anzuschließen. Für die heutige Diskussion kann abschließend gesagt werden, dass viele Punkte dagegen sprechen, dass die Anlagen genehmigungsfähig sind.

 

Herr Hering spricht die Prüfung der Gutachten durch das STALU an und erkundigt sich, ob die Gemeinde die Möglichkeit hat, sich rechtlichen Beistand zu holen. Er zweifelt die Unabhängigkeit der Gutachter an.

 

Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass es im Verfahren Prüfinstitutionen gibt. Das STALU fragt weitere Fachbehörden, wie z.B. die untere Naturschutzbehörde nach deren Einschätzung. Sämtliche eingereichte Unterlagen werden nochmals geprüft. Bei Abweichungen der fachlichen Einschätzung wird dies mitgeteilt. Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass es für eine Gemeinde schwierig ist vorzutragen, wie die Gemeinde beeinträchtigt ist.

 

Herr Hering spricht nochmals das Thema Lärm an.

 

Der Bürgermeister regt hierzu einen Termin im Bauamt an. Weiterhin lobt er die Zusammenarbeit der Bürgerinitiative mit der Stadt.

 

Sachverhalt:

Die WIND- pojekt Ingenieur- und Projektentwicklungs mbH plant auf den o. g. Flurstücken in den Gemarkungen Questin und Sievershagen die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 3 Windenergieanlagen (WEA), 2 WEA vom Typ NORDEX N-149/4500 mit einer Nabenhöhe von 164 m sowie 1 WEA vom Typ NORDEX N-133/4800 mit einer Nabenhöhe von 125 m. Für alle 3 Anlagen zusammen ist eine Leistung von 13,8 MW genannt. Die Maße für den Rotorduchmesser werden mit jeweils 133 m/149,1 m sowie die Gesamtbauhöhe mit 191,5 m/ 238,55 m angegeben.

 

Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird die Stadt Grevesmühlen nunmehr von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, um ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 11.12.2018 ersucht.

 

Die Prüfung der Gemeinde umfasst hierbei ausschließlich das Planungsrecht nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB.

 

Die Windenergieanlagen befinden sich im Windeignungsgebiet Questin (06/18)- Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels Energie der 58. Verbandsversammlung vom 22.08.2018. Das im Entwurf ausgewiesene Windeignungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 78 ha (= 780.000 m²). Die Anlagenstandorte haben alle einen Abstand von mehr als 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung. Die WEA 04 ist mit einem Abstand von 805 m zu nächsten Wohnbebauung Sievershagen Ausbau ausgewiesen. Der Abstand der WEA untereinander kann dem beiliegenden Plan entnommen werden.

 

Das hier in Rede stehende Gebiet ist dem Außenbereich zuzuordnen, da es weder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles noch im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes belegen ist.

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der beantragten WEA richtet sich daher nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).

 

Gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB sind Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen, im Außenbereich privilegiert, wenn die Erschließung ausreichend gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 

 

Für die Stadt Grevesmühlen besteht ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan (FNP), 3. Änderung, der kein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ festlegt.

 

Die Stadt geht bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens davon aus, dass bei der Prüfung alle Beeinträchtigungen für das  unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet sowie für das FFH Gebiet „Stepenitz-, Radegast- und Maurinetal mit Zuflüssen“ im Sinne einer FFH Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden.

 

Diesbezüglich möchte die Stadt Grevesmühlen folgende Hinweise geben:

 

Der Bereich „Stepenitz- Poischower Mühlenbach- Radegast- Maurine“ (DE-2233-401) ist als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen und unterliegt daher einem besonderen Schutzbedürfnis.

U. a. gehen wir von einer signifikanten Population von schützenswerten Rotmilanen aus, die im direkten Umfeld der WEA leben. Des Weiteren wurde ein Horst des Seeadlers sowie Brutplätze von Kranichen in der näheren Umgebung gesichtet.

Zusätzlich liegt die zu errichtende WEA im Umfeld von bedeutenden Fledermausbeständen  (großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus). Der Bereich „Stepenitz- Poischower Mühlenbach- Radegast- Maurine“ wird zusätzlich als Überfluggebiet von Kranichen und Seeadlern genutzt.

 

Dieses Vorkommen von schützenswerter Avifauna ist nach Auffassung der Stadt Grevesmühlen nicht hinreichend gutachterlich erfasst und dokumentiert. Eine Aktualisierung erscheint notwendig.

 

In diesem Rahmen gilt es ebenso zu berücksichtigen, dass der Mindestabstand zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Stepenitz- Poischower Mühlenbach- Radegast- Maurine“ (DE-2233-401) nicht eingehalten wird. Nach den Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (sog. „Helgoländer Papier“) beträgt der empfohlene Abstand zwischen den WEA und Europ. Vogelschutzgebieten mit WEA- sensiblen Arten im Schutzzweck die zehnfache Anlagenhöhe.

 

 

Die Prüfung weiterer öffentlicher Belange ist u.a. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und obliegt den zuständigen Behörden.

 

 

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Beschluss:  

Das gemeindliche Einvernehmen nach §§ 36, 35 Baugesetzbuch (BauGB) zum Antrag der WIND- pojekt Ingenieur- und Projektentwicklungs mbH (AZ: StALU WM-51-4636-5712.0.1.6. 2V-74026), auf Errichtung und Betrieb von insgesamt 3 Windenergieanlagen (2 WEA Typ NORDEX N-149/4500 und 1 WEA Typ Nordex N133/4800) auf den Flurstücken 47/3 und 60 der Flur 2, Gemarkung Questin sowie auf dem Flurstück 60, Flur 1, Gemarkung Sievershagen unter der Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage wird nicht erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage