24.02.2009 - 6 Satzung der Gemeinde Gägelow über den Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 24.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 19.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hühnerberg“ beschlossen.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf frühzeitig von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 16.06.2008 bis zum 27.06.2008 durch eine öffentliche Auslegung der Planung statt. Von den Bürgern wurden während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung keine Stellungnahmen abgegeben.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und der vom Bauausschuss favorisierten Planergänzungen (Einbeziehung der Feuerwehr) wurde zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 erarbeitet. Im Vergleich zum Vorentwurf wurden im Entwurf Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in Natur und Landschaft eingearbeitet. Weiterhin wurden die in Aussicht genommenen Wohnbauflächen neu konzipiert. Die Änderung der Wohnbauflächen resultiert u.a. aus der Einbeziehung der Feuerwehr in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der vorliegende Entwurf vereint nunmehr optimal die verschiedenen Nutzungen „Feuerwehr“, „Garagen“, „Wohnen“ und „Gärten“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie der Entwurf der Begründung sollen nun gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hühnerberg“ und die Begründung inklusive Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 21.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie die Entwürfe der Begründung und des Umweltberichts sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass der Umweltbericht als Gegenstand der Begründung mit öffentlich ausliegt. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass daneben sämtliche umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mitgeteilt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
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