29.11.2018 - 9 Zuweisung zusätzlicher Landesmittel für die Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister macht einige Erläuterungen zum Sachverhalt.
Herr Reimann erkundigt sich, warum als Stichtag der 31.12.2016 zu Grunde gelegt wird.
Frau Scheiderer teilt mit, dass die Festlegung im Bescheid des Landkreises enthalten war.
Herr Broose fragt nach, welche Einrichtungen damit gemeint sind, da 10jährige Kinder nicht mehr den Kindergarten besuchen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Kinder den Hort besuchen.
Herr Broose fragt weiterhin nach, wie schnell das Geld gezahlt wird, da die Maßnahmen bis zum 31.12.2018 umgesetzt sein sollen.
Frau Scheiderer teilt mit, dass die Abrechnung in der Regel rückwirkend vorgenommen werden kann.
Sachverhalt:
Mit Bewilligungsbescheid vom 05.04.2018 teilte der Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass die Gemeinde Upahl für das Jahr 2018 Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung erhält. Die Gelder stehen aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes zur Verfügung.
Als Verteilungsschlüssel wurde die Anzahl der Kinder im Alter von 0 - 10 Jahren genommen, welche zum Stichtag 31.12.2016 in der Gemeinde ansässig waren.
Für die Gemeinde Upahl stehen demnach 3.664,44 € zur Verfügung.
Die Gemeine kann die Mittel frei an die Träger von Betreuungseinrichtungen verteilen.
Verwaltungsseitig wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Es wurde bezogen auf den Monat April 2018 geprüft, wo Kinder der Gemeinde in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Die Finanzmittel wurden entsprechend der Kinderzahl auf die betreffenden Einrichtungen verteilt.
Die Mittel können von den Trägern einrichtungsspezifisch zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden. Die jeweiligen Maßnahmen/Projekte sind bis 31.12.2018 umzusetzen. Mit der Ausreichung der Finanzmittel werden die Zuwendungsempfänger aufgefordert, einen einfachen Verwendungsnachweis und Kurzbericht bis zum 31.03.2019 gegenüber der Gemeinde zu erbringen.
Die Betreuungseinrichtungen können auch noch Mittel aus anderen Gemeinden erhalten. Zur Deckung der Wohnsitzgemeindeanteile im gemeindlichen Haushalt oder die Anschaffung von Spielplatzgeräten dürfen die Landesmittel nicht verwendet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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